Frage an Antje Tillmann von Andreas G. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Tillmann,
am 17.12.2020 hatten Sie hier https://www.cducsu.de/presse/pressestatement/verlaengerung-der-abgabefristen-fuer-jahressteuererklaerungen-vorgeschlagen veröffentlicht, dass es eine Fristverlängerung für die Abgabe von durch Steuerberater erstellte Steuererklärungen für 2019 bis August 2021 geben soll.
Diese Fristverlängerung soll auch mit dem BMF abgestimmt worden sein.
Nunmehr veröffentlichte das BMF folgendes Schreiben https://www.sis-verlag.de/archiv/andere-sonstige-steuerarten/verwaltungsanweisungen/2016-steuererklaerungsfristen
Danach ist eine Fristverlängerung nur im Einzelfall und auf Antrag möglich.
Dies ist gerade nicht die versprochene unbürokratische Lösung.
Gab es tatsächlich eine Abstimmung mit dem BMF?
Warum wird nur wenige Tage später ein anders lautendes BMF Schreiben veröffentlicht?
Sehr geehrter Herr Giebel,
danke für Ihre Nachricht. Das zitierte BMF-Schreiben gibt das Verhandlungsergebnis auf Bund-Länder-Ebene vom 4. Dezember wieder, das von der Koalition als "zu wenig" angesehen wurde. Als Reaktion darauf haben sich die Koalitionsfraktionen auf eine weitergehende Verlängerung geeinigt. Die Koalitionsfraktionen arbeiten derzeit - wie am 17. Dezember verlautbart - an einem Gesetzentwurf zu einer darüber hinausgehenden Verlängerung der Abgabefrist. Ich hoffe, damit kann ich sie beruhigen.
Ich wünsche Ihnen ein frohes und vor allem gesundes Weihnachtsfest!
Mit freundlichen Grüßen
Antje Tillmann