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Antje Tillmann
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Frage von Olivia A. •

Frage an Antje Tillmann von Olivia A. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Sehr geehrte Frau Tillmann,

was ist Ihre Meinung zum Thema der neu verordneten Derivateverlustverrechnung: https://www.boerse-und-finanzen.de/steuerirrsinn-anti-anleger-gesetz-besteuert-verluste.html?

Diese Verordnung welche 2021 in Kraft treten wird, beschneidet den deutschen Bürger in seiner Freiheit über seine Investitionen selbst entscheiden zu können. Dieses Gesetz erschwert somit auch die Möglichkeit des sozialen Aufstiegs. Außerdem verstößt dieses Gesetz gegen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, welche besagt, dass nur Nettoeinkommen besteuert werden darf - https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20081209_2bvl000107.html

Kann das Gesetz noch gekippt werden?

Danke und viele Grüße
Olivia Achtelik

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Sehr geehrte Frau Achtelik,

danke für Ihre Frage.

Unser Koalitionspartner wollte sogar eine komplette Nichtberücksichtigung von Verlusten erwirken: Hier sollte die bis 2016 geltende Finanzverwaltungspraxis gesetzlich manifestiert und die BFH-Rechtsprechung vom 12. Januar 2016 (BStBl. I 2017 II, S. 264) überschrieben werden. Danach wären Verluste dann in Gänze nicht anzuerkennen gewesen, wenn der Steuerpflichtige eine Option bei Fälligkeit verfallen lässt. Das konnten wir verhindern. Die derzeitige Lösung ist ein Kompromiss: Verluste werden anerkannt, aber nur bis zu einer Höhe von 10.000 €. Damit wollten wir zumindest die Kleinanleger davor schützen, einen Totalverlust komplett nicht geltend machen zu können.

Die Unionsfraktion spricht sich grundsätzlich gegen die Nichtberücksichtigung von Verlusten im Rahmen des § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 EStG aus und hat in den Verhandlungen mit dem Koalitionspartner auch entsprechend argumentiert: Wir halten eine vollständige Gleichbehandlung von Gewinnen und Verlusten - unabhängig davon, ob Totalverlust oder einfacher Verlust - weiterhin für sachgerecht. Wir mussten aber mit dem Koalitionspartner einen Kompromiss finden, dem wochenlange Verhandlungen vorausgegangen waren. Es bestand vor einem Jahr die Gefahr, dass anderenfalls dieser alle weiteren, wichtigen Steuergesetze blockiert hätte. Unser Koalitionspartner wollte Totalverluste steuerlich überhaupt nicht anerkennen und bestand zunächst rigoros auf einem Nichtanwendungsgesetz zur neuen BFH-Rechtsprechung.

Wir nehmen die von Ihnen angeführten Argumente sehr ernst und befinden uns auch mit betroffenen Verbänden im Austausch. Wir werden uns dafür einsetzen, dass im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Jahressteuergesetz 2020 die eingeführte Regelung vor ihrer Anwendung zum 1. Januar 2021 noch einmal auf den Prüfstand kommt. Verfassungsrechtlich hat das Bundesfinanzministerium im Vorfeld des Bundestagsbeschlusses allerdings keine Probleme gesehen.

Zuständiger Berichterstatter in der CDU/CSU-Fraktion ist Olav Gutting MdB.

Mit freundlichen Grüßen

Antje Tillmann

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