Frage an Antje Tillmann von Sabine R. bezüglich Finanzen
Guten Tag,
1.) Die Ausgaben für Pensionen der ehemaligen Staatsbediensteten beliefen sich bereits im Jahr 2018 auf 46,5 Milliarden Euro. Für die Hinterbliebenenversorgung wurden weitere 7,6 Milliarden Euro aufgewendet. Addiert ergibt das Aufwendungen von 54,2 Milliarden Euro – vier Prozent mehr als 2017.
Diese Zahlen sind weiter gestiegen: 2019 gingen weitere knapp 63.000 Beamte in Ruhestand.
Warum zahlen dann bis heute nicht ALLE in die Altersvorsorge ein?
2.) Warum zahlen bis heute nicht alle Beamte in die Rentenkasse ein?
3.) Warum zahlen bis heute nicht alle Freiberufler und Selbstständige in die Rentenkasse ein?
Das ist doch ein Faß ohne Boden - wo soll das enden?
Mit freundlichen Grüßen
S. R.
Sehr geehrte Frau Rögner,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, eine Rentenkommission einzurichten, mit dem Ziel, Beiträge und Rentenniveau in ein langfristiges Gleichgewicht zu bringen. Die Rentenkommission hat im Sommer 2018 ihre Arbeit aufgenommen und vor wenigen Tagen einen umfassenden Bericht vorgelegt.
Rentenkommission empfiehlt keine Einbeziehung von Beamtinnen und Beamten
Hier wurde auch Überlegungen zu Beamtinnen und Beamten getroffen: #
„Die Einbeziehung in die gesetzliche Rentenversicherung könnte kurz- und mittelfristig zwar die gesetzliche Rentenversicherung finanziell entlasten. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass den zunächst entstehenden finanziellen Entlastungen der Rentenversicherung langfristig hohe zusätzliche Rentenleistungen gegenüberstehen würden, die die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung voraussichtlich eher erschweren würden. Zusätzlich zur Zahlung der bestehenden Beamtenpensionen müssten die öffentlichen Arbeitgeber sowohl die Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen als auch hohe Beiträge für die betriebliche Altersversorgung aufwenden. Aus verfassungsrechtlich hergeleiteten Gründen (Alimentationsprinzip) müsste neben der ersten auch die zweite Säule der Alterssicherung abgedeckt werden, um ein ähnliches Versorgungsniveau zu erreichen.
Die Kommission empfiehlt, alle Reformmaßnahmen in der gesetzlichen Rentenversicherung systemgerecht und wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung zu übertragen.“
Gründerfreundlich ausgestaltete Altersvorsorgepflicht für Selbstständige
Nicht abgesicherte Selbständige haben ein hohes Armutsrisiko im Alter und bei Erwerbsminderung. Wir stehen deshalb zur Vereinbarung im Koalitionsvertrag, die für diese Selbständigen eine Versicherungspflicht vorsieht mit Opt-out-Möglichkeit. Es muss gründerfreundlich sein, den Selbständigen die notwendige soziale Sicherheit geben, aber auch genug Flexibilität für die unterschiedlichen Modelle von Selbstständigkeit. Hierfür spricht sich auch die Rentenkommission aus. Aktuell arbeiten wir an einem entsprechenden Gesetzentwurf.
Mit freundlichen Grüßen
Antje Tillmann MdB