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Antje Tillmann
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Frage von Thomas B. •

Frage an Antje Tillmann von Thomas B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Tillmann,

gerade habe ich Ihre Antwort zum Thema Mindestlohn vom 03.08.2007 gelesen. Zu Ihren Argumenten habe ich noch einige Rückfragen:

Sie begründen Ihre ablehnende Haltung zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns vor allem mit einem prognostizierten Verlust von Arbeitsplätzen bzw. deren Verlagerung ins Ausland. Auch bestreiten Sie die Notwendigkeit eines Mindestlohns für Deutschland, da es hier ein ausgeprägtes Tarifrecht gäbe.

Das von Ihnen genannte ausgeprägte Tarifrecht gibt es aber nur in den traditionell gut organisierten Branchen, z.B. im produzierenden Gewerbe oder im öffentlichen Dienst. Die hier von den Tarifparteien ausgehandelten Löhne und Gehälter liegen in der Regel weit über dem diskutierten Mindestlohn und sind daher nicht wirklich betroffen.

Dem gegenüber ist in den letzten Jahren in Deutschland ein Niedriglohnsektor vor allem im Dienstleistungsbereich mit niedrigqualifizierten Tätigkeiten entstanden, auf den ein gesetzlicher Mindestlohn sich auswirken würde. Es handelt sich dabei überwiegend um Dienstleistungen, die möglichst ortsnah erbracht werden, z.B. Friseurhandwerk, Gebäudereinigung, Wach- und Sicherheitsdienste, Postzustellung, Gastronomie usw.
Für mich ist das Argument der Auslandsverlagerung in diesen Branchen nicht nachvollziehbar. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass 82 Millionen Einwohner der Bundesrepublik ihre Post in Tschechien oder Polen abholen, nur weil die Zustellung dort einige Cent billiger ist.
Auch ist es irgendwie unlogisch, dass diese Arbeitsplätze verloren gehen könnten. Es handelt sich hierbei zwar um geringqualifizierte, aber gesellschaftlich notwendige Dienstleistungen, die auch nach Einführung eines Mindestlohns erbracht werden müssten. Wer erbringt diese Dienstleistungen nach Wegfall der 600 000 Arbeitsplätze?

Ich finde Ihre Argumente daher wenig überzeugend und eher unlogisch.
Vielleicht können Sie es mir mit stichhaltigeren Argumenten erklären?

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Bautzer

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Sehr geehrter Herr Bautzer,

ich habe meine Auffassung sehr ausführlich dargelegt, Sie aber offensichtlich nicht zufriedengestellt. Wenn Sie eine noch detailliertere Antwort wünschen, würde ich Sie bitten, mir zunächst mitzuteilen, welche Höhe ein gesetzlicher Mindestlohn, Ihrer Meinung nach, haben sollte.

Mit freundlichen Grüßen

Antje Tillmann

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