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Antje Tillmann
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Frage von Stefan H. •

Frage an Antje Tillmann von Stefan H. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Tillmann,

in Ihrer Stellungnahme vom 27.10.2006 zur Änderung des Berufsrechts der Steuerberater stellen Sie fest, dass das Gesetzesvorhaben bereits in der 15. Legislaturperiode diskutiert wurde und dass Schnellschüsse im Berufsrecht nicht sinnvoll sind.

Ich möchte in diesem Zusammenhang wissen, wie viel Jahre Diskussion aus Ihrer Sicht angemessen sind und was das letzte Jahr konkret gebracht hat.

Im Voraus vielen Dank für Ihre Antwort.

Freundliche Grüße
Stefan Helbig

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Sehr geehrter Herr Helbig,

es ist richtig, dass das Gesetzesvorhaben zur Änderung des Berufsrechts der Steuerberater bereits in der 15. Legislaturperiode diskutiert wurde, aber im parlamentarischen Verfahren stecken blieb. Weil es sich beim Steuerrecht um ein extrem komplexes Rechtsgebiet, das permanenter Entwicklung durch die Gesetzgebung unterworfen ist, handelt, sind Änderungen des sich bewährten Berufsrechts wohl zu überlegen. Um das Berufsrecht zu liberalisieren suchte die Politik daher seit Jahren nach einem für alle Beteiligten vertretbaren Kompromiss.

Der Referentenentwurf zum 8. Steuerberatungsänderungsgesetz sah u.a. eine Befugniserweiterung für geprüfte Bilanzbuchhalter und Steuerfachwirte hinsichtlich der Berechtigung zur Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen für deren Kunden sowie die Einrichtung der Buchführung vor. Gerade diese Befugniserweiterung hat zu heftiger Kritik geführt. Aus diesem Grund geriet auch das Gesetzgebungsverfahren ins Stocken. Letztendlich tragen wir – als Gesetzgeber – aber die Verantwortung dafür, die Qualität der Beratung und Gesetzgebung auf höchstmöglichem Niveau sicherzustellen. Die Sicherstellung dieser Qualität hat daher selbstverständlich Vorrang vor übereilten, nicht zufriedenstellenden Gesetzen.

Das Kabinett hat nunmehr in seiner Sitzung am 19. September 2007 den Entwurf eines 8. Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes, ohne die Einführung einer Befugniserweiterung für Bilanzbuchhalter, beschlossen.

Ziel des Gesetzentwurfes ist es, das Berufsrecht der Steuerberater zu liberalisieren und an entsprechende Rechtsentwicklungen im Berufsrecht der Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer anzunähern. Außerdem soll die fristgerechte Umsetzung der EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen erfolgen.

Im Einzelnen sind insbesondere folgende Maßnahmen vorgesehen:

• Einführung des sog. Syndikus-Steuerberaters, d.h. Steuerberater dürfen neben einer selbständigen Tätigkeit auch nichtselbständig tätig sein
• Möglichkeit für Steuerberaterkammern, von dem Verbot der gewerblichen Tätigkeit Ausnahmen zuzulassen, wenn eine Verletzung der Berufspflichten nicht zu erwarten ist
• Zulassung der GmbH & Co. KG als Rechtsform für Steuerberatungsgesellschaften
• Zulassung von Kooperationen der Steuerberater mit allen partnerschaftsfähigen Berufen im Sinne des
Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes (d.h. mit allen freien Berufen)
• Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine dürfen künftig eine Bürogemeinschaft miteinander bilden
• Lohnsteuerhilfevereinen wird eine Beratungsbefugnis bei Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich (§ 3 Nr. 26a EStG - neu) eingeräumt
• Anpassung der Zulassungsvoraussetzungen zur Steuerberaterprüfung an die durch den sog. Bologna-Prozess eingeführten Bachelor- und Masterstudiengänge
• Aufnahme einer Öffnungsklausel, die es den Landesregierungen ermöglicht, die Organisation der Steuerberaterprüfung auf die Steuerberaterkammern zu übertragen.

Mit diesen Änderungen werden überholte Einschränkungen aufgehoben und nicht mehr gerechtfertigte Hemmnisse beseitigt. Die Bundesregierung hat sich davon überzeugen lassen, dass die Befugniserweiterung für geprüfte Bilanzbuchhalter und Steuerfachwirte zur Einrichtung der Buchführung und Erstellung der Umsatzsteuer-Voranmeldung nicht in den Gesetzentwurf aufgenommen wird.

Wir werden zügig in die parlamentarischen Beratungen eintreten und das Gesetzgebungsverfahren zeitnah abschließen. Der Gesetzentwurf bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrats.

Mit freundlichen Grüßen
Antje Tillmann

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