Frage an Antje Tillmann von Ejder F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Ist Demokratie = Bürgerbewachung soll die neue Heranwachsende generation das Lernen was wir heute einsetzten weil Wir denken Nur so hat man alles unter Kontrolle?
Ich finde Das mit der Online Durchsuchungsaktion ohne gehnemigung eines richters dann kann ja jeder ANFANGEN HACKEN zu lernen denn wo steht was die polizei kann können die hacker es schon längst es gibt möglichkeiten an pc ranzukommen und spuren zu hinterlassen als ob es die Beamten waren aussehen lässt finden sie das onlinedurchsuchngen wirklich weiter bringen wenn sie nicht vom richter kommen ich denke immernoch es sollte vom richter kommen das man eine onlinedurchsuchung macht da es SO der staat kontrollieren kann wer kontrolliert wurde wer nicht wenn aber der Richter keine gehnemigung gebt dann Woher sollen die leute noch vertrauen in diese Regierung?
Wie kann man dieser regierung Helfen ohne ihr zu schaden?
Sehr geehrter Herr Fatih,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur Online-Durchsuchung.
Grundsätzlich unterstütze ich die Forderung von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, dem Bundeskriminalamt (BKA) im Kampf gegen den Terrorismus und Kinderpornographie zeitnah die Online-Durchsuchung gesetzlich zu erlauben. Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel setzt sich dafür ein, noch in diesem Herbst ein BKA-Gesetz auf den Weg zu bringen, das diese Möglichkeit schafft. Der Fraktionsvorsitzende unseres Koalitionspartners SPD, Peter Struck, hat sich jüngst allerdings erneut dagegen ausgesprochen, die Möglichkeiten zur Online-Durchsuchung bereits zügig zu schaffen.
Der Begriff der Online-Durchsuchung bedarf einer einheitlichen Definition, um eine zielgerichtete Debatte führen zu können. Daran mangelt es gegenwärtig noch: Die genaue rechtliche Ausgestaltung ist eine Aufgabe, die noch vor uns liegt. Grundsätzlich halte ich es aber für unabdingbar, dass wir unseren Rechtsstaat dazu in die Lage versetzen, mit der technischen Entwicklung Schritt zu halten und neue technische Möglichkeiten zur Abwehr und Bekämpfung von Gefahren einzusetzen.
Wie meinen Kollegen in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion geht es mir bei Online-Durchsuchungen um gezielte Maßnahmen gegen einzelne Terroristen und Pädophile und nicht um eine flächendeckende Fahndung im Internet. Konkret heißt dies, die Privatsphäre des Einzelnen muss gewahrt bleiben und die Online-Durchsuchung darf nur auf richterlicher Anordnung erfolgen. Erst auf der Grundlage einer richterlichen Anordnung – wie bei der Hausdurchsuchung – darf dem BKA der verdeckte Zugriff auf Computer erlaubt werden.
In der Hoffnung, mit diesen Ausführungen Ihre Frage umfassend beantwortet zu haben, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
Antje Tillmann