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Antje Tillmann
CDU
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Frage von Matthias B. •

Frage an Antje Tillmann von Matthias B. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Tillmann,

die Projektgruppe "Neues Kommunales Finanzwesen (NKF)
Thüringen" hat mit dem 19. Juni 2007 den Entwurf des Gesetzes für die Gemeindewirtschaft nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung (Gesetz über die kommunale Doppik - ThürKommDoppikG) und den Entwurf der Thueringer Gemeindehaushaltsverordung-Doppik (ThürGemHV-Doppik)
veröffentlicht.

1.) Welche Position bezieht die CDU-Thüringen zum Thema "Neues Kommunales Finanzwesen" und speziell zu den o.g. Entwürfen?
2.) Wie steht die CDU-Thüringen zum Options-Modell
(Doppik/Kammeralistik)?
3.) Wie wird und wer organisert die Weiterbildung zum Thema "Neues Kommunales Finanzwesen" in der Thüringer CDU?

Mit freunlichen Grüßen
Matthias Buchwald
Regionalleiter Softwareprojekte
Landkreise und Kommunen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Buchwald,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema „Neues Kommunales Finanzwesen“. Soweit Sie Fragen zur Position der CDU-Thüringen haben, wenden Sie sich bitte an die Landesgeschäftsstelle der CDU.

Ich bin aber gern bereit, Ihnen meine persönliche Ansicht zu diesem Thema zu erläutern:

Die Diskussion zur Staatsverschuldung zeigt deutlich, dass die herkömmliche Haushaltsführung den gewachsenen Problemen der öffentlichen Haushalte nicht gewachsen ist. Allein die Tatsache, dass in der politischen Diskussion Investitionen und Schuldenaufnahme getrennt voneinander betrachtet werden, führt häufig zu mangelnder Sparsamkeit.

Die mit der Haushaltsreform von 1969 im Rahmen des Gesamtdeckungsprinzips eingeführte Trennung von Sachausgaben und Investitionen einerseits und der Haushaltsfinanzierung andererseits muss wieder aufgehoben werden. Nur durch das Abbilden des Werteverzehrs und zukünftiger Lasten entsteht die notwendige Transparenz im öffentlichen Rechungswesen, die verantwortliche politische Entscheidungen ermöglicht. Dies ist im gegenwärtigen kameralistischen System nicht gewährleistet.

Ein Übergang zur Doppik ist damit nicht nur eine Frage der Technik, sondern vielmehr das deutlichere Bewusstmachen politischer Entscheidungen. Hier könnten Schulden an die zugrunde liegenden Investitionen gekoppelt werden. Die Tilgung innerhalb der Nutzungsdauer der getätigten Investitionen müsste gemeinsam mit der Investition beschlossen und in den Haushalt eingestellt werden. Finanzierungskosten wären dann im jeweiligen Einzelhaushalt zu erfassen.

Gleichzeitig trüge man der Behauptung Rechnung, die künftige Generation dürfte durchaus an der Tilgung von heutigen Schulden beteiligt werden, da sie ja auch noch vom Nutzen des Wirtschaftsgutes profitiert. Diese Einstellung stimmt so lange, wie Aktiv- und Passivvermögen sich gleichwertig gegenüberstehen.

Das betriebliche Rechnungswesen müsste natürlich Sonder-Darstellungen in den Bereichen enthalten, die nicht sofort zu bilanzieren sind, wie zum Beispiel bei der Kinderbetreuung, der Bildung oder der Standortwerbung.

Mit freundlichen Grüßen
Antje Tillmann

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