Frage an Antje Tillmann von Rolf S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr gehrte Frau Tillmann !
Ich bitte Sie mir mitzuteilen,wo man den Antrag für DDR Häftlinge,politische Inhaftierte stellen kann. Ich würde mich freuen diesbezüglich von Ihnen eine Antwort zu erhalten.
Mit freundlichen Gruß
R.Schulz
Sehr geehrter Herr Schulz,
die Gewährung von Zahlungen im Rahmen zur Durchführung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes (Entschädigung für erlittenen Gewahrsam in der ehemaligen DDR) obliegt den Bundesländern. Im Fall von Baden-Württemberg sind die unteren Verwaltungsbehörden (Stadt- und Landkreise) zuständig.
In Ihrem Fall wäre dies das Landratsamt Lörrach, welches aber Anfang 2007 diesbezüglich eine Kooperation mit der Stadt Pforzheim geschlossen hat. Für Ihren Antrag müssten Sie sich also an das Ausgleichsamt Pforzheim wenden.
Kontaktdaten:
Ausgleichsamt
Blumenhof 4
75175 Pforzheim
Tel: 07231-39 2325
Bezüglich der neu geschaffenen SED-Opferpension ist eine Festlegung der Zuständigkeit in Baden-Württemberg noch nicht erfolgt. Ich würde Ihnen hier raten, die Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Dr. Hans-Peter Wetzel vom 2. August im Auge zu behalten. (Drs 14/1632) Darin fragt er auch, wo der Antrag eingereicht werden kann.
In der Hoffnung Ihnen weitergeholfen zu haben verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Antje Tillmann