Frage an Antje Tillmann von Siegfried J. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Warum tut sich die CDU so schwer bei der Einführung von Mindestlöhnen?
Europaweit haben ca.20 Länder schon einen Mindestlohn für alle Branchen. Man merkt das einer konservativen Partei angehören ,Sie handeln auch konservativ(rückständig) Es geht doch nicht an das ein Grossteil der Arbeitsnehmer unter dem Existenzminimum arbeiten müssen,da lohnt sich das Arbeiten überhaupt nicht mehr!!! Und nicht jeder hat das Gehalt eines Bundestagsabgeordneten. Zwischen den einfachen Menschen und Ihnen ,liegen Welten.
Sehr geehrter Herr Jäger,
vielen Dank für Ihre Frage hinsichtlich einer Einführung von Mindestlöhnen.
Aus guten Gründen hat die CDU einen einheitlichen, gesetzlichen Mindestlohn verhindert.
- Ein einheitlicher, flächendeckender Mindestlohn entspricht nicht der Vielfalt der Arbeitsverhältnisse in Deutschland. Die Situation in Frankfurt/Oder ist eine andere als die in Frankfurt/Main, die Bedingungen in München und Kiel sind nicht vergleichbar.
- Wenn der Staat einen Einheitslohn festsetzt, haben gerade die Geringqualifizierten am Arbeitsmarkt keine Chance; denn sie können diesen Lohn nicht erwirtschaften. So hat übrigens auch der Sachverständigenrat in seinen letzten Jahresgutachten vor der Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns gewarnt. Ein solcher Einheitslohn würde über 600.000 Arbeitsplätze unmittelbar gefährden. Diese Zahl ist in etwa genau so hoch wie der Rückgang der Arbeitslosenzahlen im gesamten letzten Jahr.
- Richtig ist, dass 20 der 27 EU-Länder einen gesetzlichen Mindestlohn eingeführt haben. Der Mindestlohn in Europa schwankt jedoch zwischen knapp 80 € und rd. 1.500 € pro Monat. Der deutsche Arbeitsmarkt unterscheidet sich von diesen Ländern durch einen starken Kündigungsschutz und durch ein ausgeprägtes Tarifrecht, die die Rechte der Arbeitnehmer im besonderen Maße schützen, aber zusammen mit einem flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn zur Erhöhung der Arbeitslosigkeit führen (Beispiel: Jugendarbeitslosigkeit in Frankreich).
- Insbesondere in Grenzregionen fördert ein gesetzlicher Mindestlohn die Verlagerung von Arbeitsplätzen ins Ausland. Vor allem Arbeitsplätze in Ostdeutschland wären daher durch einen gesetzlichen Mindestlohn gefährdet.
Anstelle von staatlichen Zwangs-Eingriffen in die Lohnfindung setzen wir auf eine Stärkung der im Grundgesetz verankerten Tarifautonomie von Gewerkschaften und Arbeitgebern.
Um soziale Verwerfungen in den Branchen zu verhindern, in denen keine Tarifverträge gelten oder Tarifverträge nur geringe Wirkungskraft entfalten, erhalten Gewerkschaften und Arbeitgeber die Möglichkeit, branchen- und/oder regionalspezifische Lohnuntergrenzen vorzuschlagen. Diese Vorschläge kann die Bundesregierung für verbindlich erklären und auf ausländische Arbeitnehmer erstrecken.
Darüber hinaus sind wir gegen sittenwidrige Löhne in Deutschland. Bereits heute können die Gerichte zwar ein „auffälliges Missverhältnis“ zwischen Arbeitsleistung und Arbeitslohn feststellen. Das ist in der Regel dann der Fall, wenn Löhne ein Drittel unter dem geltenden Tarifvertrag bzw. dem ortsüblichen Vergleichslohn einer Branche liegen. Wir bedauern, dass die SPD nicht bereit war, diese Regelung in einem Gesetz festzuschreiben.
Ich gebe Ihnen Recht in dem Punkt, dass der, der 30 oder 40 Stunden in der Woche arbeitet, mehr in der Tasche haben sollte als derjenige, der Hilfeleistungen empfängt. Um gerade diesen Menschen helfen zu können, gibt es die Idee der Kombilöhne bzw. Lohnzuschüsse. Natürlich wäre es das Beste, wenn der Lohn bzw. das Gehalt für den Lebensunterhalt ausreichten. Wenn der Markt dafür aber nicht gegeben ist, sind Zuschüsse des Staates allemal klüger als der komplette Wegfall von Arbeitsplätzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antje Tillmann