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Antje Tillmann
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Frage von Torsten V. •

Frage an Antje Tillmann von Torsten V. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Tillmann,

meine Frage bezieht sich auf die eingeschränkte Möglichkeit der Verlustverrechnung von Termingeschäften, die durch eine Ergänzung des § 20 des ESTG im Dezember 2019 mit Wirkung ab 1.1.2021 Gesetzescharakter erlangt hat.

Ausdrücklich nicht bezieht sich diese Frage auf die ebenfalls mit der Gesetzesänderung vereinbarte eingeschränkte Verlustverrechnungsmöglichkeit von Totalverlusten.

Beispielfall:

- realisierte Termingeschäftsgewinne 2021: 100.000 Euro
- realisierte Termingeschäftsverluste 2021: 110.000 Euro

Wirkungen (ohne Soli):

- wirtschaftliches Ergebnis: -10.000 Euro
- Steuerlast: -22.500 Euro (25% auf 100.000 Euro "Gewinn" abzüglich 10.000 Euro Verlustverrechnung, also 90.000 Euro)
- Gesamtergebnis: -32.500 Euro

Fragen hierzu:

1. Ist mein Berechnungsbeispiel eine korrekte Interpretation der Wirkung des derzeitigen Gesetzestextes, wie er beschlossen wurde?

Die Folgefragen gelten für den Fall, dass die Frage 1 mit "ja" beantwortet wurde:

2. War Ihrer Einschätzung nach eine derartige mögliche Wirkung den Parlamentariern (Sie selber eingeschlossen) bei der Abstimmung bewusst?

3. Halten Sie es persönlich für gerecht, dass im Beispielfall Gesamtverluste dennoch eine Steuerschuld nach sich ziehen?

4. Halten Sie persönlich eine solche Regelung, die eine Steuerzahlung auf Verluste bewirkt, für verfassungskonform?

5. Es gibt in Foren die These, dass im Rahmen der Änderung der Regelung zu Totalverlusten die Änderung zu Termingeschäften so formuliert wurde, dass der genannte Effekt im Beispiel eher versehentlich entstand. Gibt es Gedanken/Verhandlungen zu einer Änderung/Klarstellung des Gesetzes?

Ich habe mich über die Hintergründe der Entstehung des Gesetzes bereits informiert. Mein Hauptinteresse gilt daher hier einer klaren Antwort auf meine Fragen mit "Ja" oder "Nein". Nach Erfüllung dieses Wunsches bin ich darüber hinaus an möglichen zusätzlichen Anmerkungen von Ihnen interessiert.

Freundliche Grüße

T. V.

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Sehr geehrter Herr V.,

danke für Ihre Anfrage. Ihre Fragen kopiere ich noch einmal in diese Mail hinein. Darunter finden Sie meine jeweiligen Antworten.

1. Ist mein Berechnungsbeispiel eine korrekte Interpretation der Wirkung des derzeitigen Gesetzestextes, wie er beschlossen wurde?

-> ja

2. War Ihrer Einschätzung nach eine derartige mögliche Wirkung den Parlamentariern (Sie selber eingeschlossen) bei der Abstimmung bewusst?

-> ja

3. Halten Sie es persönlich für gerecht, dass im Beispielfall Gesamtverluste dennoch eine Steuerschuld nach sich ziehen?

-> Meine Fraktion spricht sich gegen Substanzbesteuerungen aus. Das Ziel unseres Koalitionspartners war es aber, Spekulationen mit Termingeschäften unattraktiver zu machen. In den Gesprächen mit Koalitionspartner und Bundesfinanzministerium kristallisierte sich heraus, dass eine solche steuerliche Lösung hierzu beitragen kann. Meine Fraktion konnte in den Verhandlungen aber mit der Einführung der 10.000 €-Grenze verhindern, dass Verluste in Gänze nicht anrechenbar sind.

4. Halten Sie persönlich eine solche Regelung, die eine Steuerzahlung auf Verluste bewirkt, für verfassungskonform?

-> Das Bundesfinanzministerium nimmt für den Gesetzgeber im Vorfeld von gesetzlichen Regelungen die Prüfung der Verfassungskonformität vor. Eine eigene verfassungsrechtliche Prüfung ist mir als Abgeordneter nicht möglich, da ich keine Verfassungsjuristin bin.

5. Es gibt in Foren die These, dass im Rahmen der Änderung der Regelung zu Totalverlusten die Änderung zu Termingeschäften so formuliert wurde, dass der genannte Effekt im Beispiel eher versehentlich entstand. Gibt es Gedanken/Verhandlungen zu einer Änderung/Klarstellung des Gesetzes?

-> Meine Fraktion ist derzeit mit betroffenen Verbänden im Austausch. Wir nehmen alle uns in den vergangenen Wochen übermittelten Argumente und Beispiele gerne auf und werden auch nochmal auf unseren Koalitionspartner zugehen.

Mit freundlichen Grüßen
Antje Tillmann MdB

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