Frage an Antje Tillmann von Marco H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Tillmann,
mit Bedauern habe ich erfahren, dass das Finanzministerium im Zuge des "Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" Informationsrechte der Bürger auf Auskunft einschränken wird.
Anbei der Link: https://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP19/2517/251757.html
Durch die Hintertür (wie so oft) erschwert der Gesetzgeber dem Bürger das Recht auf Informationen und Auskünfte zu seiner Arbeit. Er entledigt sich mit dem o.g. Gesetz seiner Transparenzpflichten - hier wäre z.B. das Informationsfreiheitsgesetz zu nennen.
In dem o.g. Gesetz werden Gesetzesänderungen vorgenommen - u.a. der Absatz § 21a Finanzverwaltungsgesetz, in dem Sitzungen und Angelegenheiten zwischen Bundes- und Landesfinanzbehörden geregelt werden.
Das Finanzministerium hat darin zwei neue Sätze eingefügt: „Die Vertraulichkeit der Sitzungen ist zu wahren, wenn nicht im Einzelfall einstimmig etwas anderes beschlossen wurde. Für Beratungen im schriftlichen Verfahren gilt entsprechendes.“
Was unscheinbar daher kommt, hat konkrete Auswirkungen: Die neue Regelung führt dazu, dass das Finanzverwaltungsgesetz als Spezialgesetz zum Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gilt. Im Klartext: Es gibt künftig eine Bereichsausnahme für Beratungen von Finanzbehörden. Sie sind vom IFG ausgenommen, Dokumente aus den Sitzungen können nicht mehr angefragt werden.
Damit kann das Finanzministerium künftig etwa Besprechungen der Länderfinanzbehörden zu Milliarden-Skandalen wie Cum-Ex geheimhalten.
Aus meiner Sicht wird hier ein weiterer Vertrauensverlust in unsere Politik und Demokratie (bewusst) in Kauf genommen!
Sie sind auch Mitglied des Finanzausschusses, welcher in dieser Angelegenheit als federführend zu bezeichnen ist.
Wie stehen Sie und Ihre Partei zu diesem Gesetz? Tragen Sie die Entscheidung vollumfänglich mit? Haben Sie sich im Bundestag oder öffentlich bereits positioniert?
Für Ihre Rückmeldung bedanke ich mich vorab
Sehr geehrter Herr H.,
danke für Ihre Anfrage.
Wie Sie richtig darstellen, wurde § 21a Finanzverwaltungsgesetz mit dem kürzlich von Bundestag und Bundesrat verabschiedeten Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität dahingehend angepasst, dass nunmehr ausdrücklich gesetzlich festgeschrieben ist, dass die Vertraulichkeit der Sitzungen der Gremien der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder in Steuer-Angelegenheiten zu wahren ist.
Mit dieser Regelung sollen die vertrauensvolle Zusammenarbeit sowie der Austausch des Bundes mit den Ländern im Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung der Finanzverwaltungen gewährleistet werden. Denn die Sitzungen dieser Gremien erfordern den freien, vertrauensvollen Austausch aller Beteiligten. Die Sitzungen sind und waren bisher schon nicht öffentlich. Dementsprechend legt die Regelung in § 21a Finanzverwaltungsgesetz deklaratorisch fest, dass die vorbereitenden und die nachbereitenden Sitzungsunterlagen, einschließlich der Protokolle über Sitzungsergebnisse vertraulich und nicht zur Weitergabe an Empfänger außerhalb der Finanzverwaltung bestimmt sind.
Dies dient dazu, dass in den vertraulichen Beratungen in einer Atmosphäre der Offenheit und ohne Zwang zur Berücksichtigung von außen eingebrachter Interessen oder Rechtfertigungsforderungen ein allein an der Sache orientierter Austausch von Argumenten sowie eine unbeeinflusste Abstimmung erfolgen kann. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass sachbezogene Diskussionen nicht stattfinden bzw. in den informellen Bereich außerhalb der Sitzungen verlagert werden, oder eine Einigung gänzlich unterbleibt. Dies aber widerspräche der Zielsetzung des § 21a FVG eklatant.
Bei der Frage der Transparenz von Entscheidungen der Gremien der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder ist aber festzuhalten, dass diese Entscheidungen sehr oft in Gestalt eines BMF-Schreibens oder Verfügungen der Landesbehörden veröffentlicht werden und damit durch diese Veröffentlichung der Allgemeinheit dann auch zugänglich gemacht werden.
Politisch erhebliche Themen werden von uns im Finanzausschuss und in den Arbeitsgruppen beraten und sind damit der politischen Debatte zugänglich.
Mit freundlichen Grüßen
Antje Tillmann