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Antje Tillmann
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Frage von Stefan R. •

Frage an Antje Tillmann von Stefan R. bezüglich Verkehr

Zum 5G-Netzaubau sind folgende Fakten unstrittig: Ungeklärte Risiken speziell bei Kindern, nicht absehbare Folgen zur Langzeitwirkung, Indizien für Beeinflussung der Gehirn-Durchblutung, der Spermienqualität, DNA-Schädigung/ programmierter Zelltod. Dies erwähnt die Info 049/19 des Wissenschaftlichen Dienstes, die sie sicher erhalten haben
- https://www.bundestag.de/resource/blob/651456/6e823f50f134f303e2197e0c823fac22/WD-8-049-19-pdf-data.pdf (S.9 und 10)

Weltweit verweigern die Rückversicherungen seit 2013 eine Schadensdeckung für Funkstrahlung. Swiss Re warnt vor 5G http://files.newsnetz.ch/upload//3/0/30072.pdf (S.11)

Darf ich Sie konkret nach Ihrer eigenen Meinung fragen: Darf es angesichts dieser Fakten noch einen Grund geben (und welchen), die zahlreichen Forderungen von Experten und renommierten Ärzteverbänden nach einem Moratorium für 5G bis zur zweifelsfreien Klärung NICHT sofort umzusetzen? Jeglicher 5G-Netzausbau vor einer Klärung müsste ja einen wichtigeren Grund haben als der in § 2 GG und § 20a GG gewährleistete Schutz der Bevölkerung und der natürlichen Umwelt.

Gesichert nachgewiesen wurde eine Öffnung der Blut-Hirn-Schranke https://www.diagnose-funk.org/publikationen/artikel/detail?newsid=1061 zwar erst an Laborratten, aber eindeutig unterhalb der thermischen Schwelle und weit unterhalb unserer Grenzwerte.

Als gesichert gilt auch die Beeinflussung der Hirnströme am Menschen (Schweizer Bundesamt für Umwelt, zitiert in WD 049/19 Seite 9). Trotzdem kursiert (auch seitens BfU) das irreführende Fazit, 'gesundheitliche Auswirkungen seien nicht eindeutig bestätigt'. Dies impliziert die Auffassung, es sei womöglich gar nicht ungesund, unsere Gehirnströme zu beeinflussen.

Frage 2) Halten Sie persönlich diese Sichtweise für ethisch akzeptabel? Würden Sie ihre eigenen Hirnströme stören lassen? Darf man, nach den Laborratten, die Bevölkerung heranziehen zum erneuten Nachweis der Störung der Blut-Hirn-Schranke?

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Sehr geehrter Herr R.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage zu möglichen Gesundheitsgefahren durch 5G.
Grenzwerte basieren auf wissenschaftlichen Risikobewertungen
Die derzeit gültigen Grenzwerte für Mobilfunkanlagen sind in der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder – 26. BImSchV) festgelegt. Die Grenzwerte basieren auf einer wissenschaftlichen Risikobewertung durch internationale und nationale Gremien, wie z.B. der Weltgesundheitsorganisation (WHO), der International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection (ICNIRP) und der deutschen Strahlenschutzkommission (SSK).
Grundsätzlich bestehen für den gesamten Frequenzbereich bis 300 GHz – also noch einmal weit über alle im Zusammenhang mit dem Mobilfunk diskutierten Bänder hinaus –Grenzwerte auf Basis der entsprechenden wissenschaftsbasierten Empfehlungen, insbesondere der Leitlinien der ICNIRP. Insbesondere kommen die WHO, der wissenschaftliche Ausschuss der EU über neu auftretende und neu identifizierte Gesundheitsrisiken (SCHEER) sowie die SSK (zuletzt 2011 in der Empfehlung „Biologische Gesamtschau des Mobilfunks“) nicht zu einer anderen Einschätzung als derjenigen, dass bei Einhaltung der Grenzwerte keine nachgewiesenen gesundheitlichen Wirkungen der hochfrequenten elektromagnetischen Felder bestehen.
Keine schädlichen Auswirkungen der hochfrequenten elektromagnetischen Felder zu erwarten
All dies gilt im Grundsatz auch für 5G, sofern die Grenzwerte eingehalten werden. Insbesondere bei den Frequenzen im Mikrowellenbereich bei 26 GHz – ein Bereich, der nicht zur Versteigerung anstand – bestehen nach Angaben des Bundesumweltministeriums noch etwas größere Unsicherheiten hinsichtlich der Wirkungen und damit ein entsprechender Forschungsbedarf.
Aus alledem ergibt sich, dass die Bundesregierung insoweit die Bewertung nicht teilt, dass schädliche Auswirkungen der hochfrequenten elektromagnetischen Felder unterhalb der Grenzwerte auf die menschliche Gesundheit zu befürchten sind.
Beim Ausbau sorgsam umgehen
Aus meiner Sicht ist es erforderlich, beim Ausbau des Mobilfunks und insbesondere dem Aufbau der 5G-Netze mit der Frage der elektromagnetischen Felder (EMF) sorgsam umzugehen. Das kann gelingen, wenn die Belange in allen Entwicklungsphasen konsequent berücksichtigt werden, damit die bestehenden hohen Sicherheitsstandards beim vorbeugenden Gesundheitsschutz erhalten bleiben. Dies sieht auch die 5G-Strategie der Bundesregierung vor. Ebenso sollten die elektromagnetischen Felder bei Ausbau und Nutzung des Mobilfunks auf das notwendige Maß minimiert werden, damit wir auch in Zukunft für weitere sich entwickelnde funkbasierte Innovationen offenbleiben können.
Begleitend zu Entwicklung und Ausbau offene Fragen klären
Wesentlich ist auch, dass begleitend zu Entwicklung und Ausbau bestehende offene Fragen durch weitere Forschung geklärt werden. In diesem Zusammenhang ist auf den jüngst fertiggestellten 8. Emissionsminderungsbericht der Bundesregierung hinzuweisen, der die diesbezüglichen Vorhaben der vergangenen zwei Jahre darstellt, auswertet und einen Ausblick auf die Schwerpunkte der nächsten Jahre gibt.
Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag wird neben der Förderung des technologischen Fortschritts, die durch den anstehenden weiteren Mobilfunknetzausbaus zu erwarten ist, bei ihrer Arbeit auch stets die von Ihnen adressierten gesundheitsrelevanten Aspekte mitberücksichtigen.
Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Antje Tillmann MdB

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