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Antje Tillmann
CDU
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Frage von Markus K. •

Frage an Antje Tillmann von Markus K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Tillmann

Wie sollen unter Artikel 11 und 13 kleinere Onlineplattformen und -unternehmen überleben? Wie stellen sie sich das vor, wie die den technischen Aufwand eines solchen Uploadfilters stemmen sollen? Vor allen wenn man vielleicht nur 20 GB Webspace hat und keine riesige Serverfarm?
Es ist so, neben Facebook bin ich auch oft in kleinen Foren aktiv. Zum Beispiel interessiere ich mich da für die Gothic Szene. Wenn es keine Gothic Comunetys mehr im Internet gibt, so wird es auch schwer werden danach Gleichgesinnte kennenzulernen, bzw. sich mit solchen auszutauschen. (Nein, dass hat nicht mit Satanismus zu tun. Wir opfern außerdem weder Menschen noch Tiere.) Und was machen zum Beispiel Schwule und Lesben, wenn es keine Netzwerke mehr dafür gibt? Auf Facebook kann sich das heutzutage immer noch nicht jeder trauen dies anzugeben. (Bevor sie jetzt etwas falsches denke, ich gehöre nicht zu diesen Menschen.) Aber auch andere Interessengemeinschaften, mit denen ich auch häufig verkehre, werden arge Probleme bekommen. (Z.B. Computer und Elektronikforen)
Mann kann halt nicht alles in Facebook regeln.

Des Weiteren, wie sollen unter diesem Gesetz neue Online-Innovationen entstehen? Die USA triumphieren und Europa ist auf dem Weg zum Bauernstaat zu werden.

Dazu kommt, das es bei jetzt noch keinen korrekt funktionierenden Uploadfilter gibt, der auch alles richtig erkennt. Es wir sowohl urheberrechtlich bedenkliches Material durchgelassen als auch völlig harmlose Sachen blockiert.
Auch Leute die sich auf Material von anderen Quellen beziehen, zum Beispiel weil sie über ein Thema diskutieren.
Und wenn Leute wirklich das Urheberhecht brechen wollen, dann bedienen sie sich einfach Werkzeugen um dies zu umgehen, wie zum Beispiel TOR oder Bittorrent.

Und als CDU-Mitglied, denken Sie auch bitte an das, was sie in ihren Koalitionsvertrag reingeschrieben haben.
Und denken Sie bitte auch daran, dass bald Europawahlen sind.

Mit Freundlichen Grüßen,

M. K.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr K.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage zur EU-Urheberrechtsreform.
Sowohl im Europäischen Parlament als auch in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird die Urheberrechtsreform schon länger kontrovers debattiert.
Zwei Regelungsbereiche stehen aktuell besonders in der Kritik: das vorgesehene Presseleistungsschutzrecht (Artikel 11) und die urheberrechtliche Verantwortlichkeit von Plattformen (Artikel 13).
Auch innerhalb der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird dieses Thema kontrovers diskutiert. Die Digitalpolitiker argumentieren, dass die neuen Regelungen vor allem kleine Startups beeinträchtigen würden, während große Unternehmen die neuen Regelungen mit Leichtigkeit umsetzen könnten. Zudem sehen sie den sogenannten Uploadfilter als einen Einstieg in ein Internet, in dem intransparent Inhalte gesperrt werden. Auch im Koalitionsvertrag haben wir uns gegen den Einsatz von Upload-Filtern auf Online-Plattformen ausgesprochen. Eine solche Verpflichtung wäre unverhältnismäßig.
Die Rechtspolitiker argumentieren hingegen, dass Plattformen im Internet durch hochgeladene urheberrechtlich geschützte Werke immense Gewinne einfahren, an denen die Kreativen nicht ausreichend beteiligt werden. Eine Beteiligung ist aber nur bei entsprechend ausgestalteten Regelungen möglich. Ein europäisches Urheberrecht soll damit die faire Vergütung von Kreativleistungen auch im digitalen Zeitalter absichern.
In der vergangenen Woche hat das Europäische Parlament gegen die Aufnahme sogenannter Trilog-Verhandlungen zwischen EU-Kommission, Rat und EU-Parlament über die EU-Urheberrechtsreform gestimmt. Es ist davon auszugehen, dass das Parlament sich nun zunächst selbst weiter mit dem Thema befassen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Antje Tillmann MdB

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