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Antje Tillmann
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Frage von Johannes M. •

Frage an Antje Tillmann von Johannes M. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Tillmann,

vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Frage vom 10. März. Ich konnte wegen hoher Arbeitsbelastung noch nicht zurückfragen. Formal haben Sie vermutlich bezüglich der Antwort zur Frage, ob die unrealistischen Co² Angaben zu einer Steuerhinterziehung geführt haben, Recht. Politisch sehen ich jedoch die Befürchtung dass Steuergesetzte scheinbar nach zweierlei Maß gehandhabt werden. Während bei der Einkommensteuer die Betriebsprüfung bei jedem kleinen Unternehmer eine Verfahrensdokumentenorganisation verlangt, in der ersichtlich sein soll, dass die Qualität der Buchhaltung gewährleistet ist, hat das Kraftfahrt-Bundesamt trotz deutlicher Hinweise, dass es sich bei den angegebenen Werte, die für die Klassifizierung als Kfz-Steuerbegünstigen Pkw maßgebend sind, um Fakedaten handelt, keinen Anlass diese Daten zu hinterfragen? Während die Betriebsprüfungen bei formalen Mängel oftmals existenzbedrohende Zuschätzungen durchführt, können Kfz-Herstellte ungestraft beschönigte Angaben vorlegen, die zur Folge haben, dass dem Staat Milliarden Kfz-Steuern entgeht? Wo bleibt hier der Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz? Sehen Sie nicht die Gefahr, dass dies den einzelnen Bürgern nicht mehr verständlich sein kann und daher das gefährliche Gefühl steigt, man ließe die Großen ziehen während man die Kleinen hängt? Werden Sie sich für eine Änderung der Kfz-Steuer einsetzen, die nach Werten bemessen wird, die bei der Einstufung der Kategorie unter Straßenbedingungen und nicht nach ungeprüften Herstellerangaben gemessen werden. Wäre es nicht sowieso besser, diese Steuer endlich abzuschaffen und auf die Mineralsteuer umzulegen? Dies wäre einfacher und würde dem Verursacherprinzip gerechter. Dann würden spritverzehrende Pkws - die automatisch auch mehr Co2 ausstoßen - höher besteuert.

Mit besorgten Grüßen

J. M.

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Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Nachfrage.

Die Gründe der stetig angewachsenen Unterschiede zwischen CO2-Prüfwerten und Praxiswerten sind vielfältig und können bei sachlicher Betrachtung nicht auf den durch Automobilhersteller verursachten "Dieselskandal" reduziert werden. Im Übrigen sind Schuldner der Kraftfahrzeugsteuer grundsätzlich die Fahrzeughalter, so dass höhere CO2-Messwerte von diesen und nicht den Automobilherstellern zu tragen wären.

Unabhängig hiervon ist auch der Politik wichtig, dass die auf dem Prüfstand gemessenen Werte auch mit den realen Emissionswerten entsprechen. Deshalb werden ab dem 1. September 2018 bei der Kraftfahrzeugsteuer für erstzugelassene Pkw realitätsnähere CO2-Prüfwerte nach dem neuen sog. WLTP-Verfahren wirksam. Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat das Bundesfinanzministerium in diesem Zusammenhang auch gebeten, die Auswirkungen zu untersuchen und nach einer Erfahrungszeit von 12 Monaten zu berichten. Dann wird sich zeigen, wie sich die Kfz-Steuer unter diesen Bedingungen entwickelt hat. Vor diesem Hintergrund sind wir Ihrem Petitum bereits gefolgt. Im Übrigen ist heute bereits das Verursacherprinzip bei der Kfz-Steuer angelegt: Fahrzeuge mit höherem CO2-Ausstoß bezahlen schon heute mehr Steuern als Fahrzeuge mit niedrigerem Ausstoß.

Mit freundlichen Grüßen

Antje Tillmann

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