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Antje Tillmann
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Frage von Johannes M. •

Frage an Antje Tillmann von Johannes M. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Tillmann,

ich bin Steuerberater. Meine Mandanten, meist kleine Unternehmer, fühlen sich oft von den Anforderungen der Finanzverwaltung überfordert und fragen nach, warum sie so viel Zeit für Aufzeichnungen verbringen müssen. Es gibt kaum eine Fortbildungsveranstaltung, wo wir als Berater auf das Problem der ungewollte Beihilfe zur Steuerhinterziehung aufmerksam gemacht werden, weil wir vielleicht nicht rechtzeitig entdeckt haben, dass Mandanten Aufzeichnungspflichten zu lässig nehmen. Nun entnehme ich der Presse, dass durch den Dieselskandal dem Staat allein 2016 1,2 Milliarden Steuern entgangen sind. Obwohl der Tatbestand der Steuerhinterziehung offensichtlich ist, vermisse ich die Meldung über entsprechende Ermittlungen bei den verantwortlichen Vorständen. Wie bitte soll ich meine Mandanten weiterhin erklären, dass kleineste Verstöße gegen Aufzeichnungspflichten problematisch werden und zu Steuerschätzungen führen können, wenn gleichzeitig der Eindruck entsteht, dass der Staat die Großen laufen lässt und die Kleinen hart bestraft? Können Sie dem Eindruck des fehlenden Willens zur Strafverfolgung in Sachen Kfz-Steuerhinterziehung entgegnen? Natürlich werde ich mich weiter für Steuerehrlichkeit einsetzen, dies gehört zu meinem Berufsethos dazu. Aber Zweifel am Gleichheitsgrundsatz bleiben.

Mit besorgten Grüßen

J. M.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Nachricht, auf die ich gern antworten möchte.

Ein verständliches und in der Praxis nachvollziehbares und umsetzbares Steuerrecht ist ein wichtiger Teil unserer Steuerpolitik. Deshalb bezieht die Bundesregierung selbst wie auch wir in der Gesetzgebung die betroffenen Steuerpflichtigen in die Beratungen ein. So laden wir u.a. auch die Beraterschaft, Betroffene oder deren Interessenvertreter regelmäßig zu öffentlichen Anhörungen, um mit ihnen u.a. die Auswirkungen und die Umsetzbarkeit der Gesetzgebungsvorschläge auf die Praxis zu überprüfen. Allerdings muss man dennoch feststellen, dass das Steuerrecht in Deutschland eine erhebliche Komplexität angenommen hat, die auch der starken Fixierung auf eine möglichst hohe Einzelfallgerechtigkeit geschuldet ist. Insoweit kann ich Sie gut verstehen, dass Sie den zunehmenden Aufwand bei der Beratung Ihrer Mandantschaft und deren Steuererklärungspflichten kritisieren. Daher ist und bleibt die Steuervereinfachung und ein möglichst einfaches Steuerrecht eine Daueraufgabe, der wir uns immer wieder stellen müssen.

Zum Thema "Dieselskandal": Zu laufenden Verfahren kann ich mich leider nicht im Einzelnen äußern. Aktuell sind mir aber keine Erkenntnisse bekannt, die zu einer Änderung der Typzulassungen durch das Kraftfahr-Bundesamt führen würden. Die verkehrsrechtliche Bewertung ergab bislang für die bereits im Betrieb befindlichen inländisch typgenehmigten Fahrzeuge keine Schlussfolgerungen, die in der Folge als geänderte Grundlagenbescheide der Zulassungsbehörden kraftfahrzeugsteuerrechtlich wirksam würden und geänderte Steuerbescheide zur Konsequenz haben könnten. Insoweit stellt sich die Frage einer steuerstrafrechtlichen Verantwortung bislang nicht.

Zum Hintergrund: Die Kraftfahrzeugsteuer wird für alle seit dem 1. Juli 2009 erstzugelassenen Pkw nach dem jeweiligen CO2-Prüfwert aus dem verkehrsrechtlichen Genehmigungsverfahren und dem Hubraum bemessen. Reale CO2-Werte aus dem Verkehr auf der Straße sind für die Steuerbemessung bisher ohne Belang. Bei den Emissionswerten für Kfz durch das Kraftfahrt-Bundesamt handelt es sich um Grundlagenbescheide, die von Steuerverwaltung verbindlich zu übernehmen sind. Ab dem 1. September 2018 werden bei der Kraftfahrzeugsteuer für erstzugelassene Pkw allerdings realitätsnähere CO2-Prüfwerte nach dem neuen so genannten WLTP-Verfahren wirksam werden. Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat das Bundesfinanzministerium gebeten, die Auswirkungen zu untersuchen und dem Finanzausschuss nach einer Erfahrungszeit von 12 Monaten über diese zu berichten.

Ergänzend möchte ich auf die öffentlich zugängliche Bundestags-Drucksache 18/13467 hinweisen, in der die Bundesregierung in entsprechender Weise auf die Anfrage der Bundestagsabgeordneten Lisa Paus eingeht.

Darüber hinaus werden wir uns in den nächsten Monaten in einem öffentlichen Fachgespräch im Finanzausschuss mit der Frage der Besteuerung von Diesel befassen. Darin wird sicherlich auch die von Ihnen aufgeworfene Fragestellung angesprochen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Antje Tillmann MdB

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