Frage an Antje Tillmann von Andreas T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Tillmann,
vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Angesichts der stockenden Sondierungsgespräche Ihrer Partei mit CSU, FDP und Grünen steht das "Gespenst" von Neuwahlen im Raum. Es steht zu befürchten, dass bei solchen Neuwahlen z.B. die CSU bei den Zweitstimmen noch schwächer abschneidet und dennoch alle Direktmandate in Bayern gewinnt. Dies führte unweigerlich zu einer weiteren Vergrößerung des Bundestags. Sehen Sie eine realistische Möglichkeit, dass der Bundestag noch vor solchen Neuwahlen ein geändertes Wahlrecht beschließt, meinetwegen wenigstens mit einer Mandatsdeckelung auf 630? Der Bundestag benötigt ja für seine parlamentarische Arbeit keine gewählte Bundesregierung, oder?
Mit freundlichen Grüßen
A. T.
Sehr geehrter Herr T.,
aktuell arbeiten wir daran, Neuwahlen zu verhindern. Ich bin zuversichtlich, dass das klappen wird.
Wir sollten eine so wichtige und weitreichende Reform wie die Wahlrechtsreform nicht kurzfristig und mit einem Zeitlimit angehen. Wir müssen uns die möglichen Auswirkungen genau ansehen, Alternativen abwägen und mit Expertinnen und Experten ins Gespräch kommen. Für den Vorschlag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion aus dem Februar sehe ich aktuell leider keine Mehrheit. Ich gehe deshalb nicht davon aus, dass wir vor möglichen Neuwahlen eine Wahlrechtsreform beschließen.
Mit freundlichen Grüßen
Antje Tillmann MdB