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Antje Tillmann
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Frage von Andreas T. •

Frage an Antje Tillmann von Andreas T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Tillmann,

im Ergebnis der letzten Bundestagswahl wird das Parlament auf die Zahl von 709 Abgeordneten regelrecht aufgebläht. Die gesetzliche Zahl beträgt lediglich 598! Der Grund für diese Misere liegt im Bundeswahlgesetz mit seiner Festlegung der personalisierten Verhältniswahl, wonach es zu einer Verrechnung von Direktmandaten mit den nach Zweitstimmen zustehenden Gesamtsitzen kommt. Diese Vermengung von Mehrheits- und Verhältniswahl mit Überhang- und Ausgleichsmandaten lässt sich mathematisch eben nur durch eine Vergrößerung des Bundestages realisieren, mit der Folge von zusätzlichen Steuergeldern für Abgeordnete, Mitarbeiter und Räumlichkeiten.
Meine Frage an Sie lautet: Wäre es nicht an der Zeit, ein wirklich neuartiges Bundeswahlgesetz auszuarbeiten?
Ich hätte da auch schon einen Vorschlag: Einführung eines Grabenwahlsystems mit Festlegung der Abgeordnetenzahl auf exakt 597. Über 199 neu zurecht zu schneidende Wahlkreise wird ein Drittel davon mit Direktmandaten besetzt, wobei aus Legitimierungsgründen zum Gewinn die absolute Mehrheit erforderlich sein sollte, ggf. mit Stichwahl der beiden Bestplatzierten zwei Wochen später. Es kann nicht sein, dass mit knapp über 20 % der Erststimmen ein Direktmandat errungen werden kann! Die übrigen 398 Sitze (zwei Drittel des Bundestages) werden nach Zweitstimmenanteilen der Parteien vergeben ohne Anrechnung der Direktmandate. Um auch hier Zusatzmandate durch Diskrepanzen der umständlich berechneten Ober- und Unterverteilung auszuschließen, schlage ich eine Sitzzuteilung ausschließlich nach Landesergebnissen vor, wobei im Vorfeld die Abgeordnetenzahl jeBundesland festgelegt wird. Das bundesweite Zweitstimmenergebnis einer Partei diente damit nur noch als Nachweis des Überspringens der 5%-Hürde, aber nicht mehr als Berechnungsgrundlage für die Gesamtsitze dieser Partei. Da es keine Verrechnung mehr zwischen Direktmandaten und Listenmandaten gibt, sollte auch die Grundmandatsklausel entfallen.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr T.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihren Vorschlag zur Änderung des Wahlrechts.

Auch ich bin über die hohe Zahl der Abgeordneten nicht glücklich. Sie ist die Folge der Änderung des Bundeswahlgesetzes im Jahr 2013 infolge der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach Überhangmandate, um den bundesweiten Parteienproporz nach dem Zweitstimmenergebnis wiederherzustellen, durch Ausgleichsmandate ausgeglichen werden.

Erst im Februar hatte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion einen Vorschlag unterbreitet. Er sah vor, nicht alle Überhangmandate auszugleichen und die Zahl der Bundestagsabgeordneten bei 630 zu deckeln. Leider fehlte es an der Bereitschaft unseres damaligen Koalitionspartners und auch der Oppositionsparteien diesen Vorschlag mitzutragen.

Ich gehe aber fest davon aus, dass wir dieses Thema auch in der aktuellen Legislaturperiode wieder auf die Agenda setzen werden. Bereits in der konstituierenden Sitzung hat Alterspräsident Hermann Otto Solms eine Reform angeregt. Auch Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble hat bereits Anfang Oktober angekündigt, dass er in der aktuellen Legislaturperiode einen erneuten Vorstoß zur Änderung des Wahlrechts starten wird. Dabei wird mit Sicherheit auch das von Ihnen favorisierte Grabenwahlsystem diskutierter werden.

Ihr Vorschlag, die Anzahl der Wahlkreise zu reduzieren, scheint mir dann nicht erforderlich. Die mit der Verringerung der Anzahl der Wahlkreise verbundene Vergrößerung der einzelnen Wahlkreise würde zwangsläufig dazu führen, dass der Kontakt der Kandidaten zu den Bürgerinnen und Bürgern ihres Wahlkreises abnimmt. Insbesondere die wichtige Diskussion lokaler Anliegen mit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort würde darunter leiden. Damit besteht die Gefahr, dass sich der Bundestag und seine Abgeordneten weiter von den Bürgerinnen und Bürgern entfernen.

Mit freundlichen Grüßen

Antje Tillmann MdB

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