Frage an Antje Tillmann von Juergen V. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Tillmann,
nachdem am Freitag (30.06.17) die gesetzliche Grundlage „Ehe für Alle“ von den Fraktionen in offener Abstimmung freigegeben wurde, habe ich Fragen zu weiteren noch offenen Entscheidungen.
Nach den Panama-Papers, Dividendenstripping, Lux-Leaks, Malta Files Skandale von Geldtransfers zur Steuervermeidung oder Geldwäsche, habe ich Fragen zum Stand der Finanztransaktionssteuer in den Bundestagsgremien.
Meines Wissens wollten alle im Bundestag vertretenden Parteien diese nach der Bankenkrise einführen.
Diese wurde aber bis jetzt noch nicht gesetzlich geregelt. Bankenrettungspakete, ESM und ESF wurden binnen einer Woche in Bundestag und Bundesrat verabschiedet.
Steht die Finanztransaktionssteuer nicht mehr auf der Tagesordnung der Fraktionen?
Stehen nur "notleidende Banken" im Focus der Finanzpolitik?
Wie es um die Steuerzahlungsmoral von Großkonzernen und Milliardären steht, ist bei den oben genannten Beispielen belegt.
Daher besteht hier dringender Handlungsbedarf. Wird auch diese Abstimmung zur Glaubwürdigkeit der Politik noch in dieser Legislaturperiode freigegeben?
Für die Beantwortung bedanke ich mich,
Mit freundlichen Grüßen
J.Vanselow
Sehr geehrter Herr Vanselow,
vielen Dank für Ihre Frage zur Finanztransaktionsteuer.
Nachdem die Europäische Kommission am 14. Februar 2013 den Mitgliedstaaten einen Richtlinienvorschlag zur Einführung einer Finanztransaktionsteuer im Wege der Verstärkten Zusammenarbeit (VZ) unterbreitete, haben zehn Minister der an der VZ beteiligten Mitgliedstaaten eine gemeinsame Erklärung vorgelegt, in der eine stufenweise Einführung der Steuer mit einer Besteuerung von Aktien und einigen Derivaten auf der ersten Stufe angestrebt wird.
Wir unterstützen die Einführung der Finanztransaktionsteuer in der Europäischen Union. Je mehr Staaten – auch über Europa hinaus – sich daran beteiligen, desto besser und effektiver kann eine Besteuerung funktionieren und Ausweichreaktionen vermieden werden. Daher kann ich mir auch eine globale Finanztransaktionsteuer gut vorstellen. Eines steht aber auch fest: Gerade einmal gut ein Drittel der EU-Mitglieder haben sich dazu durchringen können, über die Modalitäten der Einführung der Finanztransaktionsteuer in ihren Ländern zu verhandeln.
Unser Ziel bleibt es, im Rahmen einer verstärkten Zusammenarbeit in der EU eine Finanztransaktionsteuer mit breiter Bemessungsgrundlage und niedrigem Steuersatz zügig umzusetzen. Eine solche Besteuerung sollte möglichst alle Finanzinstrumente umfassen, insbesondere Aktien, Anleihen, Investmentanteile, Devisentransaktionen sowie Derivatekontrakte.
Eine endgültige Einigung innerhalb dieser Gruppe hat es allerdings bislang nicht gegeben. Angesichts dessen wird es deshalb aus meiner Sicht noch viel schwieriger sein, tatsächlich eine globale Besteuerung durchzusetzen. Auch die Entwicklungen durch den BREXIT dürfen wir dabei nicht vollkommen außer Acht lassen. Wir sollten das Ziel nicht aus den Augen verlieren, allerdings zunächst alles daransetzen, auf europäischer Ebene eine Lösung zu finden. Hierfür setzt sich unser Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble weiterhin ein.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Antje Tillmann MdB