Frage an Antje Tillmann von Uli M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Tillmann,
wie werden Sie bei der geplanten Autobahnprivatisrung abstimmmen, ja oder nein? Und mit welcher Begründung?
mfG
Uli Masuth
Sehr geehrter Herr Masuth,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zur Einrichtung einer „Infrastrukturgesellschaft Verkehr“. Ich habe für eine Reform der Auftragsverwaltung bzw. Einrichtung einer „Infrastrukturgesellschaft Verkehr“ gestimmt, eine Autobahnprivatisierung ist damit aber nicht verbunden.
Infrastrukturgesellschaft bleibt vollständig im Eigentum des Bundes
Mit der Reform werden die Bundesautobahnen in unmittelbare Bundesverwaltung übernommen. Dabei steht die Einrichtung der Infrastrukturgesellschaft im Zentrum der Modernisierung. Mit der Bündelung von Finanzierung, Planung, Bau und Betrieb des Autobahnnetzes in einer Hand beim Bund wird dafür gesorgt, dass Bundesautobahnen nach bundesweit einheitlichen Vorgaben zur Qualität und Verfügbarkeit gebaut, erhalten und betrieben werden. Es ist dabei sichergestellt, dass die neue Infrastrukturgesellschaft vollständig im Eigentum des Bundes verbleibt, in der Rechtsform einer GmbH. Sowohl im Grundgesetz als auch in den Begleitgesetzen ist festgehalten, dass sich Dritte an der Gesellschaft und ihren Tochtergesellschaften nicht beteiligen können, auch nicht mittelbar. Die Gesellschaft soll die Einnahmen aus der LKW-Maut und der Infrastrukturabgabe für eine effiziente Finanzierung der Infrastruktur aus dem Haushalt erhalten. Schrittweise wollen wir zur vollständigen Nutzerfinanzierung der Bundesautobahnen kommen, um den Nutzern ein leistungsfähiges Fernstraßennetz zur Verfügung stellen zu können.
ÖPP bleibt mit Einschränkungen möglich
Öffentlich-Private Partnerschaften auf einzelnen Streckenabschnitten bleiben weiterhin möglich. Dieser Beschaffungsvariante wird allerdings durch den Ausschluss von sogenannten „Netz-ÖPP“ im Grundgesetz ein Rahmen gesetzt.
Parlament bleibt eingebunden und kontrolliert
Gleichzeitig wurden Regelungen getroffen, um das Parlament bei der Gründung der Gesellschaft eng einzubinden und ihm weitreichende Informations- und Kontrollrechte zu gewähren. Dies geschieht u.a. durch die parlamentarische Zustimmungspflicht zum Gesellschaftsvertrag sowie zum fünfjährigen Finanz- und Realisierungsplan. Die Kontrolle der Gesellschaft wird durch Vertreter des Bundestags im Aufsichtsrat sowie einem Auskunftsrecht des für die Beteiligungsführung zuständigen Gremiums des Deutschen Bundestags sichergestellt. Der Bundesrechnungshof erhält zudem weitrechende Kontrollrechte bei der Gesellschaft und seinen Tochtergesellschaften.
Interessen der Beschäftigten im Blick
Die zu gründenden Gesellschaft wird effiziente Strukturen erhalten. Ihr wird die Möglichkeit, bedarfsgerecht bis zu 10 regionale Tochtergesellschaften einzurichten eingeräumt. Bestehende Organisationsstrukturen sollen am jeweiligen Standort erhalten bleiben. Dabei ist uns insbesondere wichtig, den Betriebsdienst mit den vorhandenen Autobahnmeistereien zu erhalten. Die Interessen der Beschäftigten haben wir durch umfassende Regelungen gewahrt.
Mit der nun eingeleiteten Reform der Auftragsverwaltung erreichen wir unser in der Koalitionsvereinbarung getroffenes Ziel. Die Reform wird zusammen mit der Administration und den Beschäftigten zu einer nachhaltigen Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur beitragen.
Mit freundlichen Grüßen
Antje Tillmann MdB