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Antje Tillmann
CDU
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Frage von Ernst V. •

Frage an Antje Tillmann von Ernst V.

Sehr geehrte Frau Tillmann,

gestern haben die Finanzminister der Eurozone einem weiteren Schuldenschnitt für Griechenland zugestimmt (Eurogruppe gewährt Griechenland Schuldennachlass, Zeit 06.12.2016).
Angaben über die Höhe kann ich nicht finden.
Meine Fragen an Sie als finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion:
Um welchen Gesamtbetrag handelt es sich?
Wie viel muss davon die Bundesrepublik schultern (entgangene Einnahmen, Inflationsverluste, Zinsaufwendungen, Zeitwertverlust etc)?
Muss darüber nicht der Bundestag abstimmen (Haushaltsrecht)?
Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Ernst Vogtmann

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Vogtmann,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 6. Dezember.

Einen nominalen Schuldenschnitt für Griechenland hat die Eurogruppe nicht beschlossen. Inhalt des Beschlusses ist nicht die Frage, ob Griechenland die von den Rettungsschirmen ausgereichten Hilfskredite zurückzahlen muss oder nicht, sondern wie es ermöglicht werden kann, die Kosten des griechischen Schuldendienstes so niedrig wie möglich halten.

Verlängerung von Kreditlaufzeiten
Beispielsweise werden die durchschnittlichen Kreditlaufzeiten aus dem ab 2012 laufenden zweiten Hilfsprogramm von 28 auf 32,5 Jahre verlängert. Hintergrund dieser Maßnahme ist, dass der Griechische Finanzstabilitätsfonds HFSF im Februar 2015 nicht für die Bankenrekapitalisierung benötigte 10,9 Mrd. € an den Rettungsschirm zurückgezahlt hat. Die Durchschnittslaufzeit der Hilfskredite liegt daher derzeit bei 28 Jahren. Dagegen liegt die vom Bundestag bereits genehmigte max. Durchschnittslaufzeit bei 32,5 Jahren. Durch die Verschiebung einzelner Rückzahlungstermine könnte die tatsächliche durchschnittliche Laufzeit wieder stärker der max. zulässigen durchschnittlichen Laufzeit angenähert werden. Dies würde die Schuldenlast Griechenlands über einen längeren Zeitraum verteilen und so die Rückzahlungslast pro Jahr senken, was auch zu einer verbesserten Schuldentragfähigkeit beitrüge.

Verzicht auf Zinserhöhung
Des Weiteren ist vorgesehen, eine für das Jahr 2017 vorgesehene Zinserhöhung auf einen kleinen Teil der ausstehenden Kredite auszusetzen. Die dem Rettungsschirm ESM daraus erwachsenden Mindereinnahmen belaufen sich laut eigener Aussage auf rund 200 Mio. €.

Weitergabe günstiger Zinsen
Ein weiteres Ziel des Rettungsschirm-Managements ist, Griechenland von dem derzeit günstigen Zinsumfeld profitieren zu lassen, um dem Land die Rückzahlung der Hilfskredite zu erleichtern. Hierfür führt der ESM entsprechende Maßnahmen am Kapitalmarkt durch wie z.B. den Tausch alter gegen neue Anleihen. Nach Berechnungen des ESM kann der Schuldenstand mit diesen Maßnahmen perspektivisch bis zum Jahr 2060 um 20 Prozentpunkte gesenkt werden. Solche lang in die Zukunft reichenden Projektionen sind aber natürlich aufgrund vieler notwendiger Annahmen nur mit Vorsicht zu interpretieren. Unstrittig ist aber, dass von diesen Optimierungen im Schuldenmanagement ein positiver Effekt auf die Schuldentragfähigkeit ausgehen wird.

Dem Beschluss der Eurogruppe müssen das Direktorium und der Gouverneursrat des ESM zum Teil noch zustimmen. Im Anschluss wird der Haushaltsausschuss des Bundestags mit den Beschlüssen des ESM befasst. Zum Verzicht auf die Zinserhöhung hat der Ausschuss bereits „grünes Licht“ gegeben.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen damit ausreichend beantworten, und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Antje Tillmann MdB

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