Frage an Antje Tillmann von Ulf Z.
Sehr geehrte Frau Tillmann,
Ihrer Antwort an Herrn Kowalski kann ich leider nicht entnehmen, ob Sie für oder gegen ein Fracking-Verbot sind. Auch ist mir nicht klar, wie sich die "unabhängige Expertenkommission" zusammensetzen wird.
Bitte teilen Sie mir mit, wie Sie abstimmen werden!
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Ulf Zimmermann
Sehr geehrter Herr Zimmermann,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Die aktuelle Rechtslage ist unbefriedigend. Nach der gegenwärtigen Rechtslage ist unkonventionelles genauso wie konventionelles Fracking erlaubt.
Wenn Genehmigungsanträge gestellt werden, besteht die Gefahr, dass Unternehmen diese im Klagewege durchsetzen können. Nach der gegenwärtigen Rechtslage ist die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung bei Fracking-Vorgängen bestenfalls lückenhaft und in Natur- oder Wasserschutzgebieten nicht durchgehend verpflichtend. Zudem gibt es auch keine klaren und einheitlichen Vorgaben, was mit den Flüssigkeiten zu geschehen hat, die durch das Fracking an die Oberfläche gelangen.
Deshalb bin ich für das geplante Regelungspaket zur Einschränkung von Fracking. Die Endgültige Entscheidung liegt nicht bei der Expertenkommission. Die endgültige Entscheidung über die Genehmigung von Fracking-Vorhaben liegt ausschließlich bei den zuständigen Bergbau- und Wasserbehörden der Länder.
Mit freundlichen Grüßen
Antje Tillmann MdB