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Antje Tillmann
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Frage von Jenifer G. •

Frage an Antje Tillmann von Jenifer G. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Tillmann,

Sie haben das Betreuungsgeld bzw. dessen Einführung öffentlich verteidigt und das mit der Wahlfreiheit begründet, die die Eltern bei der Kinderbetreuung haben sollten. Aber wie sehen Sie die Wahlfreiheit garantiert angesichts der Tatsache, dass es überhaupt noch nicht genügend Kita-Plätze gibt? Auch in Erfurt nicht, wie sie selbst sagen. Der Bedarf deckt doch die Nachfrage gar nicht. Viele Eltern haben nicht die von Ihnen betonte Wahlfreiheit? Was sagen Sie zu diesem Widerspruch?

Mit freundlichen Grüßen
Jenifer Gutermann

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Sehr geehrte Frau Gutermann,

danke für Ihre Anfrage vom 8. September zum Betreuungsgeld.

Der Ausbau der Plätze für die Kinderbetreuung ist in erster Linie Aufgabe der Kommunen. Seit 2008 hat der Bund für den Ausbau der U3-Betreuung jedoch 5,4 Mrd. € als Unterstützung zur Verfügung gestellt. Daneben beteiligt er sich an den Betriebskosten. Der Bund hat den Städten und Gemeinden damit unter die Arme gegriffen, um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz, der seit 1. August 2013 besteht, für jedes Kind, das einen Platz benötigt, erfüllen zu können.

Ich möchte keine Benachteiligung derjenigen Eltern, die ihr Kind in den ersten drei Jahren lieber selber zu Hause betreuen möchten. Alle Eltern sollten die freie Wahl haben, ob sie ihr Kind selbst betreuen oder dies eine Kindertageseinrichtung tun lassen. Darum habe ich für das Betreuungsgeld und für die Wahlfreiheit der Eltern geworben. Eltern haben heute die Wahl, ob sie ihren Rechtsanspruch für einen Kita-Platz nutzen und nach einem Jahr mit Elterngeld wieder arbeiten gehen oder ob sie ihr Kind in den ersten drei Jahren selbständig, z.B. mit Hilfe der Großeltern, zu Hause erziehen und dafür das Betreuungsgeld beanspruchen. Das Verhältnis ist allerdings extrem ungleich: Der Staat gibt pro Kita-Platz rund 1.000 Euro, aber „nur“ 150 Euro Betreuungsgeld im Monat ab August 2014. Dennoch konnten wir das Selbstbestimmungsrecht der Eltern mit beiden Maßnahmen, dem Ausbau der Kita-Betreuung sowie der Einführung des Betreuungsgeldes, stärken und vermeiden, dass die Lebensentwürfe der Eltern durch die Politik veranlasst zu stark nur in eine Richtung tendieren.

Natürlich ist noch nicht alles perfekt. Noch nicht in sämtlichen Kommunen stehen bisher tatsächlich ausreichend Kita-Plätze zur Verfügung. Die Städte und Gemeinden geben sich aber alle Mühe, die in ihre Zuständigkeit fallende Erfüllung des Rechtsanspruchs der Eltern auch zu erfüllen. Im Extremfall steht aber auch der Weg vor Gericht offen, um den Anspruch auf einen Betreuungsplatz – dann z.B. bei einer Tagesmutter – durchzusetzen. Thüringen erfreut sich allerdings traditionell schon immer einer sehr hohen Anzahl an Betreuungsplätzen und geht bundesweit mit gutem Beispiel voran. Seit 2009 ist die Betreuungsquote hier von knapp 43% auf knapp 50% gestiegen. Die von sämtlichen Bundesländern gemeldeten und heute durch das Statistische Bundesamt veröffentlichten Betreuungsplatzzahlen entsprechen einer bundeweiten Betreuungsquote von 40,3% und belegen die ungeheuren Anstrengungen der Bundesländer in den vergangenen Monaten. Die zuvor von der Behörde errechnete Quote lag noch um 11% darunter. Darüber hinaus stehen noch 808 Mio. € an Bundesmitteln zur Verfügung. Sie müssen nur von den Ländern abgerufen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Antje Tillmann, MdB

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