Frage an Antje Tillmann von Elfriede W. bezüglich Senioren
Sehr geehrte Frau Tillmann,
Ihre Regierungskoalition hatte den ostdeutschen Rentnern Rentengerechtigkeit versprochen. Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP haben sie versprochen, dass bis zum Ende der Legislaturperiode (also bis 2013) gleiche Renten in Ost und West gelten. Was für ein Hohn! Ich frage Sie: Wie können Sie mit einer solchen Wahllüge leben? Warum sollte ich Ihnen die ganzen anderen Wahlversprechen glauben, wenn Sie und Ihre Partei sich scheinbar eh nicht daran halten wollen?
Außerdem frage ich Sie: Was haben Sie persönlich für die Beseitigung des Rentenunrechts bei in der DDR geschiedenen Frauen getan?
Mit freundlichen Grüßen,
Elfriede Wagner
Sehr geehrte Frau Wagner,
vielen Dank für ihre Anfrage zum Thema Renten vom 14. August 2013.
Die noch bestehenden Unterschiede werden in Ostdeutschland vielfach als unbefriedigend empfunden. Ich empfinde das genauso.
Bei allen aktuellen Vorschlägen sind negative Auswirkungen auf die ostdeutschen Beitragszahler zu erwarten:
Heute gibt es einen Vorteil für ostdeutsche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die auszuzahlende Rente errechnet sich durch Multiplikation des aktuellen Rentenwerts Ost bzw. West mit den erworbenen Entgeltpunkten des Versicherten. Ab dem 1. Juli liegt der Rentenwert Ost bei 25,74 Euro und der Rentenwert West bei 28,14 Euro. Die Entgeltpunkte werden im Laufe des Erwerbslebens angesammelt. Dazu wird der Jahresverdienst, auf den Rentenversicherungsbeiträge zu entrichten sind, am durchschnittlichen westdeutschen Entgelt gemessen. Das Einkommen von Rentenversicherten in Ostdeutschland wird aber hochgewertet, um den Unterschied zwischen dem Durchschnittsgehalt Ost und West auszugleichen. Durch die Hochwertung des Einkommens von Rentenversicherten in Ostdeutschland um den Faktor 1,1754 erwirbt ein ostdeutscher Beitragszahler nach dem geltenden Recht mit denselben Rentenbeiträgen einen höheren Rentenanspruch als ein Beitragszahler in Westdeutschland. Diese Hochwertung gleicht den derzeitigen Nachteil beim Rentenwert künftig mehr als aus.
Derzeit gibt es keinen Vorschlag zur Rentenangleichung, der realistisch und für Beitragszahler und Rentenempfänger in Ostdeutschland vorteilhaft ist.
Der aktuelle Vorschlag der Grünen sieht vor, dass der Rentenwert Ost auf den Rentenwert West angehoben wird und auf die gesonderte Hochwertung der Entgeltpunkte in Ostdeutschland verzichtet wird. Dieser Vorschlag würde zu gravierenden Nachteilen für künftige ostdeutsche Rentnerinnen und Rentner und Beitragszahler führen.
Auch das aktuelle Konzept der SPD würde neue Ungerechtigkeiten schaffen. Die SPD konnte kein Konzept vorlegen, dass schlüssig erklärt, wie die Stufen der Angleichung aussehen sollen. Die Anpassung hätte den Effekt, dass sich Lohnangleichungen bei Ostrentnern mit niedrigeren Verdiensten als im Westen weniger stark auf die eigene Rente auswirkt.
Das Stufenmodell der Partei DIE LINKE würde zu Mehrausgaben von jährlich 6 Mrd. € führen. Dies soll aus Steuermitteln ausgeglichen werden, diese Mittel stehen allerdings nicht zur Verfügung.
Die Angleichung der Renten in den alten und den neuen Bundesländern ist eine sehr komplexe Aufgabe. Aktuell prüft die Bundesregierung, wie eine Beseitigung der Unterschiede umgesetzt werden kann. Es ist zu erwarten, dass die Rentenerhöhung in den kommenden drei Jahren in Ostdeutschland höher als in Westdeutschland ausfallen wird. Hierdurch wird die Differenz weiter abnehmen. Bereits zum 1. Juli 2013 sind die Renten in den alten Ländern um 0,25 Prozent und in den neuen Ländern um 3,29 Prozent gestiegen.
Leider konnte in der Legislaturperiode keine Lösung für Frauen gefunden werden, die in der DDR geschieden wurden. Hier ist die Situation sehr komplex und nicht einfach zu lösen. Das Prinzip, dass Versorgungsansprüche unter Eheleuten geteilt werden, gab es in der DDR so nicht und kann dementsprechend auch nicht rückwirkend in Kraft gesetzt werden. Hier muss nach einer anderen Lösung gesucht werden, was sich aber als sehr komplex darstellt. Hierfür setze ich mich auch ganz persönlich ein und stehe in Kontakt mit betroffenen Frauen.
Zumindest für Frauen, die vor 1992 Kinder geboren haben, ist aber gleich zu Beginn der kommenden Legislaturperiode eine Verbesserung geplant. Die Kindererziehungszeiten sollen nunmehr besser berücksichtigt werden. Das Regierungsprogramm von CDU und CSU sieht vor, dass Frauen, die vor 1992 Kinder geboren haben, Rentenrechtlich besser gestellt werden. Nach der Verständigung sollen sie nun einen Rentenpunkt mehr erhalten. Ihre Rentenansprüche werden damit schrittweise den Rentenansprüchen der Frauen gleichgestellt, die nach 1992 Kinder geboren haben.
Auch ich wünsche mir, dass wir möglichst bald eine Lösung für das Problem der Rentenangleichung finden können. Hierfür werde ich mich auch in Zukunft einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antje Tillmann, MdB