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Antje Tillmann
CDU
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Frage von Franziska P. •

Frage an Antje Tillmann von Franziska P. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Tillmann,

werden Sie am 15.03.2013 für eine Aufhebung des Artikels 87a, Abs. 4 GG bzw. eine Änderung des Art. 35 GG stimmen?

Jede JA-Stimme wird eine Stimme gegen Demokratie und für Geschichtsvergessenheit sein.
Ich bitte Sie, nach bestem Wissen und Gewissen zu entscheiden und Willensbekundungen seitens Ihres Wahlkreises nicht zu vernachlässigen.

Mit freundlichen Grüßen

Franziska Parakenings

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Parakenings,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 14. März 2013 zum Thema „Aufhebung des Artikels 87 und Änderung des Artikels 35 Grundgesetz“.

Gemeinsam mit der FDP- und der SPD-Fraktion haben wir als CDU-/CSU-Fraktion den Antrag der Linken abgelehnt.

Konkret ging es bei dem Antrag der Partei DIE LINKE um den Ausschluss eines Einsatzes der Bundeswehr im Inneren. Artikel 35 GG regelt, dass zur Hilfe bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall auch die Bundeswehr im Rahmen der Amtshilfe angefordert und eingesetzt werden kann. Hierbei sind sehr enge Grenzen gesetzt. Das Ereignis muss eine katastrophische Dimension haben, alle anderen milderen Mittel dürfen keinen Erfolg versprechen und zusätzlich muss der Unglücksfall mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit unmittelbar bevorstehen.

Artikel 87a GG legt fest, dass die Bundesregierung zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes in sehr engen Grenzen die Bundeswehr einsetzen darf, um zivile Objekte zu schützen und organisierte und militärisch bewaffnete Aufständische zu bekämpfen.

Im Rahmen ihres Dienstes leisten die Soldatinnen und Soldaten eine wichtige und verantwortungsvolle Aufgabe für unser Land. Entgegen des Eindrucks, den der Antrag der Linken erweckt, geht es bei den Einsätzen der Bundeswehr im Inneren nicht um Einsätze gegen die Bevölkerung, sondern um Hilfe und Schutz zugunsten der Bevölkerung. Gemeinsam mit zivilen und militärischen Einsatzkräften helfen die Soldatinnen und Soldaten den Opfern von Katastrophen und Unglücksfällen. Erinnert sei hier nur an die Unterstützungsleistungen währen der verheerenden Überschwemmungen an Oder und Elbe.

Ich möchte nicht, dass wir in die Situation kommen, dass die Bundeswehr tatenlos zusehen muss, wie Bürgerinnen und Bürger oder auch nationales Kulturgut in Gefahr sind und nicht zur Unterstützung von Polizei, Rettungsdienst und Katastrophenschutz eingreifen darf. Deshalb haben wir als CDU-/CSU-Fraktion den Antrag der Partei DIE LINKE abgelehnt.

Mit freundlichen Grüßen

Antje Tillmann, MdB

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