Frage an Antje Tillmann von Ronny U. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Tillmann,
ich schreibe Ihnen heute um Ein Thema zu beleuchten, was in den letzten Wochen in den Medien für eine Menge Aufregung sorgte und mich persönlich sehr nachdenklich stimmt. Ich hoffe das sie mir einige Fragen dazu beantworten können.
Es geht um die E-Zigarette. Ich wundere mich seit geraumer Zeit über die Sinnhaltigkeit von Verboten und komme nicht umhin anzunehmen das die Gesundheit von uns Dampfern nur ein Vorwand (ein ziemlich schlechter ausserdem) ist um wesentlich trivialere Ziele zu erreichen. Wozu verbiete ich ein Produkt das nachweisslich von der FDA in den USA als bei weitem nicht so gesundheitsschädlich wie die Tabakzigarette eingestuft ist? Wozu verbiete ich ein Produkt das die Regierung Grossbritanniens empfiehlt um weniger Schadstoffe beim Nikotintransport aufzunehmen? Wozu verbiete ich ein Produkt dessen Rauch, in Studien bewiesen (siehe Untersuchungsbericht "Raumluftuntersuchung") Schadstoffe unterhalb der Nachweissgrenze liegt, und somit keinem "Nichtraucher" schadet. Warum verschliessen sich die Politiker vor diesem Thema, wobei die Faktenlage doch klarer fast nicht sein kann?
Wegen meiner Gesundheit? Wohl kaum! Tabakzigaretten verbieten wäre doch dann genauso sinnvoll.
Warum wird 2 Millionen Menschen in Deutschland, die unendlich froh sind keine Tabakzigaretten mehr rauchen zu müssen, der Boden unter den Füssen weggezogen? Ich fühle mich ungerecht behandelt, und bin wütend über diese Hetzjagd in den Medien und in der Politik. Selbst die dpa lügt in ihren Artikeln, und das ist für Jeden mit etwas Recherche nachvollziehbar.
Sind es Steuereinnahmen und/oder Tabakkonzernlobbyismus wirklich wert 2 Millionen gestandene erwachsene Menschen in die Illegalität zu treiben?
Bitte antworten sie mir nicht mit Phrasen wie: "wir können es doch nicht genau wissen" "Langzeitstudien müssen abgewartet werden". Das haben wir uns lange genug angehört. Niemand will Dampfer untersuchen die schon 5 Jahre dampfen.
Mit freundlichem Gruß! RU
Sehr geehrter Herr Unverricht,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 16. März.
Die Regelungen bezüglich der Verwendung von sogenannten E-Zigaretten sind in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass eine diesbezügliche Regelung in die Kompetenz der jeweiligen Bundesländer und deren Landesbehörden fällt. Es besteht aber die Möglichkeit gemäß § 3 Absatz 3 Medizinproduktegesetz (MPG), dass die zuständige Bundesbehörde auf Antrag einer zuständigen Landesbehörde oder des Herstellers über die Klassifizierung einzelner Medizinprodukte oder die Abgrenzung von Medizinprodukten zu anderen Produkten entscheidet. Diese Prüfung wurde aktuell an einem Produkt vorgenommen mit der Konsequenz, dass dieses Produkt als zulassungspflichtiges Arzneimittel eingestuft wurde.
Gesundheitsgefährdung sogenannter E-Zigaretten nicht eindeutig
Laut Deutschem Krebsforschungszentrum ist der Handel in Bayern untersagt und auch in Bremen und Nordrhein-Westfalen ist die E-Zigarette verboten. In internationalen und nationalen Studien ist die Faktenlage bezüglich der Gesundheitsgefährdung sogenannter E-Zigaretten nicht eindeutig. Die Gesundheitsgefahr, die durch sogenannte E-Zigaretten entsteht, ist kein vorgeschobenes Argument um diese zu verbieten, sondern könne laut aktuellen Studien für Konsumenten und ebenfalls für Passivkonsumenten bestehen. In einer Stellungnahme hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) bereits 2008 zu Vorsicht im Umgang mit elektronischen Zigaretten aufgerufen. So schreibt das BfR, dass „Nikotin [bereits] ohne zusätzliche Substanzen die Gesundheit gefährden kann“ und „für die Nutzung der elektronischen Zigarette in Innenräumen […] keine anderen Vorschriften gelten [sollten] als bei herkömmlichen Zigaretten“. Auch die Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung weist auf die Gefahren im Zusammenhang mit dem Konsum von sogenannten E-Zigaretten hin.
Weniger Steuereinnahmen durch sogenannte E-Zigaretten?
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass der Markt für E-Zigaretten im Vergleich zum Markt für Tabakwaren sehr klein ist und deshalb keine Auswirkungen auf das Tabaksteueraufkommen erkennbar ist. Des weiteren ist anzumerken, dass die Tabaksteuer eine Steuer mit Lenkungszweck ist und diese nicht vordergründig der Erzeugung von Einnahmen dient. Es steht die Beeinflussung gesellschaftlich nicht erwünschten Verhaltens im Vordergrund.
Mögliche Gesundheitsrisiken
Die eingeschränkte Datenlage im Bezug auf mögliche Folgen des Konsums von sogenannten E-Zigaretten lässt keine abschließende Bewertung der Gesundheitsrisiken zu. Es sollte allerdings beim Umgang mit unbekannten Sachverhalten in der Regel von einem Gefährdungspotenzial ausgegangen werden. Propylenglykolos oder andere entsprechend verwendete Flüssigkeiten kann laut Studien zu akuten Reizungen der oberen Atemwege und Augen sowie zu einer Beeinträchtigung der Atemfunktion führen. Nebenwirkungen wie eine Verengung der Atemwege konnten in einer aktuellen Studie bei E-Zigarettenrauchern bereits nach 5 Minuten nachgewiesen werden. Zusätzlich gibt es Hinweise darauf, dass beim Verdampfen des Liquids krebserregende Substanzen entstehen, deren Konzentration bei Untersuchungen des eingeatmeten Dampfes oberhalb der zulässigen Innenraumgrenzwerte lag. Durch E-Zigaretten mit Tabakerhitzung wird außerdem Formaldehyd emittiert welches ebenfalls als krebsfördernd eingestuft ist.
Auch die Inhalation von Nikotin birgt erhebliche Risiken für den menschlichen Körper. So weisen Studien darauf hin, dass Nikotin mutmaßlich ein genetisches Gefährdungspotenzial besitzt und als Risikofaktor für die Entstehung von Herz- und Hirninfarkten, Gewebsnekrosen und Aneurysmen gilt. Weiterhin stellen die verwendeten Kartuschen laut Bundesinstitut für Risikobewertung eine erhebliche Gefahr bei Verschlucken dar. Tödliche Mengen für ein 2 Jahre altes Kleinkind können schon in 1-2 Kartuschen mit 6mg Inhalt sein. Dies ist besonders problematisch, da kein Gegenmittel zur Aufhebung aller Nikotinsymptome zur Verfügung steht.
Gesetzliche Bestimmungen
Aufgrund dieser und anderer Argumente fallen bestimmte Nikotin-Tanks oder Liquids nach Auffassung der Bundesregierung unter das Arzneimittelgesetz und dürfen nicht ohne vorherige Zulassung in den Verkehr gebracht werden. Das Rauchen mit E-Zigaretten ist nach Bundesnichtraucherschutzgesetz in den Einrichtungen der Verfassungsorgane des Bundes, in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenverkehrs und in Bahnhöfen der öffentlichen Eisenbahnen verboten.
Mit freundlichen Grüßen,
Antje Tillmann