Frage an Antje Tillmann von Frank N. bezüglich Finanzen
Werte Frau Antje Tillmann!
Ich mache mir so meine eigenen Gedanken zu den unzumutbaren Vorgängen um den BP Wulff.
Ich frage mich, wenn der damilge MP Wulff einen privaten Kredit in dieser Größenordnung aufgenommen hat, sei es rechtlich richtig oder auch nicht, aber es ist immerhin moralisch nicht hinnehmbar, wer bezahlt in diesen fall eigentlich für die 500 000 Euro Steuern? Der Kreditgeber, im steht ja diese Summe nicht zur Verfügung, bzw. der Kreditnehmer, der hat ja dieses Geld auch nicht mehr?
Also wer bezahlt in diesen oder ähnlichen Fall die Steuern?
Zahlt niemand von Beiden ist das dann nicht auch Geldwäsche bzw. Steuerbetrug?
Geldwäsche deshalb, weil jeder Normalbürger bei einer größern Bargeldeinzahlung, verpflichtet ist einen Nachweiß über diese Summe vorzulegen.
Danke
Frank Neumann
Sehr geehrter Herr Heumann,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:
Vergibt ein Steuerpflichtiger als Privater – also nicht gewerblich – einen Kredit, so stellen die Zinseinkünfte gem. § 20 Abs. 1 Nr. 7 Einkommensteuergesetz Einkünfte aus Kapitalvermögen (Erträge aus Kapitalforderungen) dar. Diese Zinseinkünfte hat der Kreditgeber zu versteuern.
Die von Ihnen genannte Summe aus dem Vermögen des Kreditgebers, die diesem für eine Zeitlang nicht mehr zur Verfügung steht, wird deswegen allerdings nicht der Besteuerung entzogen. Denn das Vermögen wurde zuvor bereits – sei es als Einkünfte z.B. aus selbständiger Arbeit, nicht selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Kapitalvermögen – versteuert. Ob der Kreditgeber dieses bereits versteuerte Vermögen dann für den eigenen Lebensunterhalt verwendet oder einer anderen Person als Kredit zur Verfügung stellt, ändert daran nichts.
Der Kreditnehmer zahlt Zinsen an den Kreditgeber aus ebenfalls bereits versteuerten Einkünften. Die Zinszahlungen, die seine Leistungsfähigkeit entsprechend mindern, kann er steuerlich nicht geltend machen. Die Kreditsumme an sich versteuert der Kreditnehmer nicht, da es sich nicht um eigene Einkünfte, sondern um bereits versteuertes Vermögen eines Dritten (siehe oben), das dem Kreditnehmer nur vorübergehend zur Verfügung steht, handelt. Eigene Einkünfte, die der Kreditnehmer zur Tilgung der Raten sowie der Zinszahlungen aufwendet, hat dieser wiederum mit seinem persönlichen Steuersatz zu versteuern.
Die Ausführungen gelten unabhängig davon, wer die Person des Kreditgebers und des Kreditnehmers sind. Die Kreditsumme ist der Besteuerung daher nicht, wie von Ihnen befürchtet, entzogen.
Mit freundlichen Grüßen
Antje Tillmann, MdB