Frage an Antje Tillmann von Andreas B. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrte Frau Tillmann,
auf tagesschau.de sind heute die Berechnungen der neuen Regelsätze für BürgerInnen mit ALG-II-Bezug veröffentlicht worden ( http://www.tagesschau.de/inland/statistikhartz100.html ), darunter die neuen Regelsätze für Kinder in sogenannten Bedarfsgemeinschaften. Gerade die als "willkürlich" beurteilten Ableitung der Regelsätze für Kinder standen im Fokus des Bundesverfassungsgerichts. Ihre Partei und die CDU geben an, mit den neuen Regelsätzen die Willkür beendet und sachgerechte Bemessungen der Bedarfslagen vorgenommen zu haben.
Ich nehme Sie bzw. Ihre Partei gern beim Wort, kombiniere dies mit der von der CDU geäußerten Betonung der Bildung und der Wissensgesellschaft und bitte Sie um Erläuterung:
Der neue monatliche Regelbedarf für Bildung soll für Kinder bis zum 6. Lebensjahr 0,98 Euro betragen, für die Alterspanne der 7 -14jährigen wächst dies auf spendable 1,16 Euro und muss dann wohl in der Altersklasse der Gymnasiasten (15-18jährige) allerdings auf 0,29 Euro reduziert werden, um den Bedarf nicht "dekadenterweise" zu übersteigen.
Würden Sie bitte allen in Thüringer Bedarfsgemeinschaften lebenden Kindern mal erklären, welche sachgerechten Erwägungen zu diesem Regelbedarf führte und wie Ihrer Meinung nach dieser Budgetposten zweckgerichtet auszugeben ist? Ein simpler DIN A4-College-Block (80 Blatt) kostet ca. 0,75 - 1,30 Euro. Sollten Gymnasiasten einfach ein bisschen kleiner schreiben, damit sie schultäglich nur ein Blatt verbrauchen und also nur ca. vierteljährlich eine solche Bildungsinvestition tätigen müssen? Mit was und wohin schreiben bitte die 11-13jährigen, die sich 1,5 Jahre keinen Collegeblock kaufen können, weil sie schon mal den geforderten Taschenrechner ansparen?
Teilen Sie mir bitte mit, wann Sie Ihre Erläuterungen in einer Erfurter Schule kundtun, ich wäre gern dabei! Danke!
Freundliche Grüße aus Erfurt,
A. Beck
Sehr geehrter Herr Beck,
Ihre Frage beantworte ich gerne. Natürlich muss kein Kind mit 0,29 Euro für Bildungsausgaben auskommen. Gerade die Bildung von hilfebedürftigen Kindern steht im Mittelpunkt der Reform. Bundesarbeitsministerin von der Leyen hat kürzlich ein umfangreiches Bildungspaket für diese Kinder vorgestellt. Damit erhalten bedürftige Kinder ab 2011 einen Rechtsanspruch auf Teilhabe und Bildungsförderung. Dieses Paket kommt zusätzlich zu dem von Ihnen angesprochenen Basisgeld für den Lebensunterhalt. Es entsteht aus vier Komponenten:
• Lernförderung für Kinder, die in wichtigen Schulfächern nicht mitkommen.
• Schulbasispaket: Das Schulmaterial muss vorhanden sein, denn ohne Atlas oder Taschenrechner sind die Probleme programmiert. (100 Euro pro Schuljahr)
• Zuschuss Mittagessen: Alle bedürftigen Kinder sollen am gemeinsamen Mittagessen teilnehmen können.(2 Euro pro Mahlzeit)
• Außerschulische Angebote - Kultur, Sport, Mitmachen: Alle bedürftigen Kinder sollen die Möglichkeit haben, im Sportverein mitzumachen, ein Musikinstrument zu lernen oder andere Aktivitäten wahrzunehmen. (120 Euro jährlich)
Darüber hinaus wird es einen jährlichen Gutschein von 30 Euro für die Teilnahme an eintägigen Ausflügen geben.
Durch diese Maßnahmen können Hartz-IV-Familien für ihre Schulkinder ab 2011 jährliche Leistungen von mindestens 250 Euro zusätzlich zum Regelsatz abrufen. Dafür stellt die Bundesregierung 620 Millionen Euro zur Verfügung.
Sollte mich eine Erfurter Schule einladen, wäre ich gerne bereit, diese Maßnahmen näher zu erläutern. Dies habe ich übrigens beim Familienbund der Katholiken in Erfurt im Rahmen einer äußerst gelungenen und konstruktiven Veranstaltung bereits getan.
Wenn Sie mir Ihre E-Mail-Adresse mitteilen ( antje.tillmann@bundestag.de ) sende ich Ihnen gerne ausführlichere Informationen zu. Sie haben auch die Möglichkeit, sich auf den Seiten des Bundesarbeitsministeriums direkt zu informieren ( www.bmas.de ).
Mit freundlichen Grüßen,
Ihre Antje Tillmann