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Antje Tillmann
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Frage von Gottfried S. •

Frage an Antje Tillmann von Gottfried S. bezüglich Jugend

Sehr geehrte Frau Tillmann

Immer wieder lese ich, dass den bedenklichen Familien das Kindergeld als Gutschein ausgezahlt werden soll. Eltern aus diesem sozialen Bereichen wissen aber zu berichten, dass eben bei Hartz IV- oder Sozialhilfeempfängern das Kindergeld angerechnet wird, also bis auf 30 Euro von den Hilfezahlungen abgezogen werden.

Nehmen wir einmal folgenden Fall:

Die Mutter einer behinderten Tochter bekommt Hartz IV, die Tochter befindet sich die Woche über in einer behindertengerechten Einrichtung mit Schule. Der Mutter bleiben dann 30 Euro pro Monat, die Tochter an den Wochenenden aus der Einrichtung abzuholen und wieder abzuliefern. 7,50 Euro pro Wochenende würden wahrscheinlich soeben reichen, wenn die Einrichtung der Tochter im näheren Umfeld liegen würde, in diesem Fall liegen zwischen Wohnort der Mutter und der Einrichtung der Tochter 153 Kilometer einfache Fahrtstrecke.

Soll die Mutter jetzt auf die Besuche der behinderten Tochter verzichten und sich als "Rabenmutter" bezeichnen lassen? Oder soll sie die behinderte Tochter aus der Einrichtung nehmen und ihr damit wahrscheinlich eine künfige Eigenversorgung verwehren? Oder erwartet der Staat, dass die Mutter sich in der Nähe der Tochter in einer Wohnung aufhält, wo weder Mutter, noch Tochter den Fuss auf die Straße setzen können, ohne sich in Gefahr zu begeben?

Die Förderung der Kinder sollte oberstes Gebot sein, da sind wir (Parteien und Eltern) uns einig, aber das wie ist wichtig. Die Gleichstellung der Kinder sollte an Platz eins stehen. Die Kinder von Berufstätigen erhalten das Kindergeld steuerfrei in bar. Die Kinder von Sozialschwachen erhalten dagegen weder Geld, noch Hilfe. So haben die Kinder Einschränkungen in Bildung, Kleidung und Freizeitgestaltung. Mir wäre es egal, ob es Gutscheine oder Geldscheine wären, aber dem Volk zu sagen, es gäbe überhaupt etwas ist reine Augenwischerei.

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Sehr geehrter Herr Steinbeck,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Familie. Ich stimme Ihnen vollkommen zu: Die Förderung des Kindes sollte oberstes Gebot sein. Ich denke, wir als Union haben sowohl in der von uns geführten großen Koalition, als auch in der neugestarteten christlich-liberalen Koalition gezeigt, dass wir dieses Gebot ernst nehmen.

So haben wir in der vergangenen Legislaturperiode

- die steuerliche Anrechenbarkeit von Kinderbetreuungskosten verbessert;
- das Elterngeld als eine wirksame und nachhaltige wirtschaftliche Sicherung von Familien eingeführt;
- die Zahl derjenigen, die den Kinderzuschlag erhalten können, ausgeweitet und das Antragsverfahren erleichtert;
- den Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder in die Wege geleitet;
- das Kindergeld und den Kinderfreibetrag erhöht;
- ein Schulbedarfspaket für Kinder aus Familien mit Hartz-IV-Bezug in Höhe von 100 Euro je Schuljahr eingeführt;
- im Rahmen des Konjunkturpaketes II die Einmalzahlung eines Kinderbonus in Höhe von 100 Euro für jedes kindergeldberechtigtes Kind beschlossen.

In ihrem Koalitionsvertrag hat die neue christlich-liberale Koalition versprochen, "die wirtschaftliche und soziale Leistungsfähigkeit von Familien weiter zu stärken". Auch dieses Versprechen haben wir bereits zum 1. Januar 2010 in einem ersten Schritt umgesetzt. So haben wir das Kindergeld erneut angehoben. Für das erste und zweite Kind steigt es monatlich von 164 Euro auf 184 Euro, für das dritte Kind von 170 Euro auf 190 Euro und für alle weiteren Kinder von 195 Euro auf 215 Euro. Ebenso wird der Kinderfreibetrag von derzeit 6024 Euro auf 7008 Euro erhöht.

Ich denke, der Vorwurf, die Koalition entlaste lediglich Besserverdienende und vergesse die Bedürftigen, trifft nicht zu. Die kürzlich beschlossenen Maßnahmen sind zwar insbesondere für die Entlastung derjenigen gedacht, die sich und ihre Kinder zwar durch ihr eigenes Einkommen selbst versorgen, damit aber keine großen Sprünge machen können. In der Vergangenheit ist jedoch mit dem Schulstarterpaket, der Anhebung des Kinderzuschlages sowie der zusätzlichen Hartz-IV-Stufe für Kinder (s.o.) bereits viel für Leistungsempfänger und ihre Familien getan worden. Außerdem werden wir in diesem Jahr über die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder sprechen und dort an den Bedürfnissen der Familien und Kinder ausgerichtete Änderungen vornehmen.

Abschließend eine Bemerkung zum Thema Gutscheine: Das Kindergeld wird niemals als Gutschein ausgezahlt.
Bei der Diskussion mit den Gutscheinen handelt es sich um das sogenannte Betreuungsgeld. Um bei der Kinderbetreuung Wahlfreiheit zu anderen öffentlichen Angeboten und Leistungen zu ermöglichen, haben wir verabredet, ab dem Jahr 2013 ein Betreuungsgeld in Höhe von 150,- Euro für Kinder unter drei Jahren einzuführen, dass gegebenenfalls als Gutschein ausgegeben wird. Bei der Praxis der Auszahlung des Betreuungsgeldes ist der Prozess der Meinungsbildung noch nicht abgeschlossen. Ich bin jedoch der Meinung, dass der Staat Eltern, berufstätig oder nicht, generell nicht bevormunden sollte.

Was Ihren konkreten Fall anbelangt, so möchte ich Ihnen vorschlagen, dass Sie sich noch einmal per Mail, Brief oder Telefon an mich wenden, da ich anhand Ihrer Schilderungen Ihre Situation nicht zu Genüge einschätzen kann und noch einige Fragen offen sind.

Die Kontaktdaten finden Sie auf meiner Homepage www.antje-tillmann.de

Viele Grüße
Ihre Antje Tillmann

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