Frage an Antje Tillmann von Toni G. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Tillmann,
seit dem 1. Juli 2008 ist das Nichtraucherschutzgesetzt in Kraft, darin eingeschlossen ist das Rauchverbot in öffentlichen Einrichtungen, zum Schutz der Nichtraucher. Jedoch muss ich feststellen das gerade im Bereich der Schule, die eine feste Einzäunung haben, vor den Schulen geraucht wird, wo es erlaubt ist. Somit bin ich dem ständigen Rauch der Raucher ausgesetzt, was vorher nicht der Fall war, da die Schule eine Raucherinsel hatte, die eine ausreichende Entfernung hatte. Somit hat in diesem Punkt das Nichtraucherschutzgesetzt ein umgekehrten Effekt auf mich, ein verstärktes Passivrauchen vor dem Gelände der Schule als Nichtraucher.
So meine Frage, wäre es nicht sinnvoll an dem Nichtraucherschutzgesetzt Verbesserungen durchzuführen, damit auch die Nichtraucher in dieser hinsicht geschützt werden. Und wie stehen Sie zu dieser Problematik?
Mit freundlchen Grüßen
Toni Giese
Sehr geehrter Herr Giese,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Nichtraucherschutz.
Am 1. September 2007 ist das Bundesnichtraucherschutzgesetz in Kraft getreten. Trotz vieler Widerstände haben wir dadurch einen umfangreichen und wirkungsvollen Schutz vor dem Passivrauchen erreicht. Seitdem ist das Rauchen in Einrichtungen des Bundes und in öffentlichen Verkehrsmitteln verboten. Thüringen hat sich diesem Anliegen mit dem Thüringer Nichtraucherschutzgesetz angeschlossen und darüber hinaus auch in das Thüringer Schulgesetz ausdrücklich das Rauchverbot aufgenommen. Gerade in Bildungseinrichtungen, in denen Kinder und Jugendliche lernen, gehören Zigaretten nicht hin. Jedoch werden auch die Länder das Rauchen auf öffentlichem Grund nicht verbieten können. Da das Schulgelände hinter dem Zaun endet, besteht seitens des Gesetzgebers kaum eine Möglichkeit hier weitere Einschränkungen zu erlassen. Auf der Straße kann man sich ja glücklicherweise jederzeit von rauchenden Gruppen entfernen. Was das unmittelbare Schulumfeld betrifft, so hat es vielleicht Sinn, dass Sie das Problem gegenüber dem Schulleiter deutlich machen. Vielleicht kann durch eine offene Thematisierung des Problems eine Verbesserung der Situation erreicht werden.
Herzliche Grüße
Ihre Antje Tillmann