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Antje Tillmann
CDU
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Frage von Jörg H. •

Frage an Antje Tillmann von Jörg H. bezüglich Jugend

Sehr geehrte Frau Tillmann,

als von Hartz IV betroffener Familienvater würde mich interessieren, ob wir mit der heute beschlossenen Kindergelderhöhung wieder einmal leer ausgehen werden, da, wie Sie ja wissen, das Kindergeld als Einkommen dem Regelsatz gegengerechnet wird. Oder hat sich die Regierung dazu durchgerungen, hier Abhilfe zu schaffen? Das wäre sehr wünschenswert. Ich denke nicht Ihnen auseinandersetzen zu müssen, daß gerade von Hartz IV betroffene Familien auf die Kindergelderhöhung angewiesen sind. Ich sehe Ihrer Antwort mit Interesse entgegen.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Haase

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Haase,

herzlichen Dank für Ihre Frage zum Thema Kindergeld. Sie haben recht: Von der aktuellen Erhöhung profitieren Hartz-IV-Empfänger nicht. Ich möchte Ihnen erläutern warum: Das "Wachstumsbeschleunigungsgesetz" ist ein steuerpolitisches Maßnahmenpaket, das Wachstumskräfte stimulieren soll. Die geplanten Maßnahmen sind insbesondere für die Entlastung derjenigen gedacht, die sich und ihre Kinder zwar durch ihr eigenes Einkommen selbst versorgen, damit aber keine großen Sprünge machen können.
In der vergangenen Legislaturperiode hat die CDU-geführte große Koalition jedoch bereits einiges für Leistungsempfänger und ihre Familien getan. Ich denke da zum Beispiel an das Schulstarterpaket, das einkommensschwache Familien beim Erwerb von Schulmaterialien oder sonstigen Gegenständen, die für den Schulbesuch notwendig sind, mit 100 Euro unterstützt. Eine Anrechnung auf weitere Sozialleistungen, insbesondere im Rahmen der Einkommensanrechnung beim ALG II, erfolgt hier nicht. Weiter denke ich an die Anhebung des Kinderzuschlages sowie der zusätzlichen Hartz-IV-Stufe für Kinder zwischen 7 und 14 Jahren, die wir in diesem Jahr beschlossen haben.

Wie Sie sicherlich wissen, verhandelt das Bundesverfassungsgericht zurzeit über die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder. Voraussichtlich im Januar wird dort mit einer Entscheidung gerechnet. Wir werden diese Entscheidung abwarten und die Frage der Höhe von Hartz-IV-Regelsätzen für Kinder danach erneut auf die Tagesordnung setzen.

Viele Grüße
Ihre Antje Tillmann

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