Frage an Antje Tillmann von Andreas T. bezüglich Jugend
Sehr geehrte Frau Tillmann,
was will die neue Bundesregierung konkret tun, um die hohe Zahl von Abtreibungen in Deutschland, laut Statistischem Bundesland mehr als 110.000 pro Jahr, deutlich zu reduzieren?
Sehr geehrter Herr Tümmler,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage vom 5. November zum Thema Abtreibung.
Ohne Frage ist die CDU/CSU die Fraktion im Bundestag, die sich am stärksten beim Thema Schutz des ungeborenen Lebens engagiert. Wir stehen dazu, dass ausnahmslos jedes Leben lebenswert ist. Wir haben uns nie mit den hohen Abtreibungszahlen, die auch mich bedrücken, abgefunden. Unser Ziel ist es, Frauen und Männer zu ermutigen, sich für das Leben zu entscheiden.
Seit Jahren setzen wir uns aktiv für eine Verbesserung des Lebensschutzes ein. Wir mussten jedoch feststellen, dass Vorschläge, den Paragrafen § 218a des Strafgesetzbuchs (StGB) zu ändern, keine Chance auf eine parlamentarische Mehrheit haben. Nach intensiven Gesprächen mit Betroffenen, Expertinnen und Experten sowie Politikerinnen und Politkern anderer Fraktionen haben wir uns entschieden, über eine Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes eine Verbesserung der Situation bei Schwangerschaftskonflikten und Spätabbrüchen zu erreichen. Zum Ende der vergangenen Legislaturperiode ist es uns gelungen, den Koalitionspartner SPD für eine gesetzliche Regelung zur Eindämmung von Spätabtreibungen zu gewinnen. Das hauptsächlich von der CDU/CSU-Fraktion erarbeitete Gesetz, das am 13. Mai 2009 verabschiedet wurde, beinhaltet eine umfangreichere, verbesserte Aufklärung, Beratung und Unterstützung von Schwangeren in Konfliktsituationen und eine dreitägige Mindestbedenkzeit. Verstößt die Ärztin oder der Arzt gegen seine Pflichten, muss sie oder er mit einem Bußgeld rechnen.
Wir hoffen, dass betroffene Schwangere und ihre Familien sich mit Hilfe der besseren Unterstützung eher für ein Leben mit dem Kind entscheiden und sich leichter dem Automatismus entziehen, der oft entsteht, wenn eine Behinderung beim Kind festgestellt wird.
Ich bin davon überzeugt, dass mit diesem Gesetz ein Schritt in die richtige Richtung gemacht worden ist.
Herzliche Grüße
Ihre Antje Tillmann