Frage an Antje Tillmann von Jörg M. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Zitat aus dem CDU-Parteiprogramm:"# Erhöhung der Grenze, bis zu der im Umsatzsteuerrecht die Ist-Besteuerung durchgeführt werden kann auf eine Million Jahresumsatz (S.16) "
Frage1: Kombiniert durch die Änderung des §13 EStG in 2004 wird dies den kleinen/mittleren Unternehmen Thüringens nicht wirklich helfen, da es im wesentlichen keine USt.-Einnahmen gibt und die FAs sehr kreativ sind, die RÜckerstattungen zu minimieren und zeitlich hinauszuzögern.
Ist dieser Umstand bei dieser Überlegung berücksichtigt worden und hat man vielleicht vor, diese Rot/Grün-Regelung wieder abzuschaffen ?
Frage 2: Wie sehen die Vereinfachungen der Buchhaltungspflichten für kleine Unternehmen im Detail aus ?
Sehr geehrter Herr Müller,
vielen Dank für Ihre Anfrage über www.kandidatenwatch.de zu unserem Regierungsprogramm.
Die Zielsetzung des Regierungsprogramms der Union ist es, gezielt die kleinen Unternehmen zu stärken, um einen Beitrag für dringend notwendige Wachstums- und Beschäftigungsimpulse zu leisten.
Durch die bisherige Soll-Besteuerung wirken sich verzögerte Zahlungseingänge doppelt negativ auf die Liquiditätslage der Unternehmen aus, was in einer bereits angespannten wirtschaftlichen Situation zu mehr Insolvenzen führt und damit zahlreiche Arbeitsplätze kostet. Daher wollen wir die bisherige Ist-Versteuerungsgrenze von 125.000 Euro in den alten Bundesländern, ebenso wie die bereits bestehende Umsatzgrenze von 500.000 Euro in den neuen Bundesländern auf 1 Million Euro Jahresumsatz erhöhen, um den kleineren und mittleren Unternehmen einen zusätzlichen Liquiditätsspielraum zu ermöglichen ..
Die Unionsfraktion leistet damit nicht nur einen Beitrag zur Rechtsvereinheitlichung in Deutschland, sondern sie reagiert damit vor allen Dingen auf die verheerenden Entwicklungen am Arbeitsmarkt durch die Rot-Grüne-Bundesregierung. Angesichts von rund 5 Millionen offiziell gemeldeten Arbeitslosen und fast 40.000 Unternehmensinsolvenzen im Jahre 2004, vor allem im Bereich kleiner und mittlerer Unternehmen, ist dies ein erster wichtiger Schritt im Kampf gegen die Arbeitslosigkeit.
In Bezug auf Ihre zweite Frage, wie die Vereinfachungen der Buchhaltungspflichten für kleine Unternehmen im Detail aussehen werden, kann ich Ihnen leider noch keine nähere Auskunft geben, da die Details den parlamentarischen Beratungen vorbehalten sind. Ich kann Ihnen aber sagen, dass dieser Punkt auch in möglichen Koalitionsverhandlungen Berücksichtigung finden wird.
Ich hoffe, Ihnen damit Ihre Fragen beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Ihre Antje Tillmann