Frage an Antje Tillmann von Josef M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte FrauTillmann,
Sie antworten am 03.06.2009 an Herrn Wendel:
"Besonders wichtig ist mir, klar zu stellen, dass es sich bei der genannten Sperrliste und bei der Verpflichtung der Internet Provider, die auf dieser Liste enthaltenen Internet-Seiten zu sperren, eben nicht um eine Zensur des Internets handelt, bei der der Staat - aus welchen Gründen auch immer - einige Internetseiten sperren lässt, um seine Bürgerinnen und Bürgern mehr oder weniger willkürlich an der Nutzung des Internets zu hindern."
Darf ich Sie fragen, ob Ihnen die Definition des Begriffs Zensur bekannt ist? Der Begriff definiert sich keineswegs darüber, ob strafbare oder legale Inhalte blockiert werden (das Wesentliche habe ich groß geschrieben):
´Zensur (censura) ist ein politisches Verfahren, um durch Massenmedien oder im persönlichen Informationsverkehr (etwa per Briefpost) vermittelte Inhalte zu kontrollieren, unerwünschte beziehungsweise GESETZEN ZUWIDERLAUFENDE INHALTE zu unterdrücken und auf diese Weise dafür zu sorgen, dass nur erwünschte Inhalte veröffentlicht oder ausgetauscht werden.´
Quelle http://de.wikipedia.org/wiki/Zensur_(Informationskontrolle)
Meine Frage:
Warum wehren Sie sich so gegen die Verwendung des durchaus zutreffenden Begriffs Zensur und benutzen stattdessen Euphemismen, die meiner Meinung nach an arglistige Täuschung grenzen?
Ich meine, wenn Sie zensieren wollen, dann müßten Sie auch ertragen, daß das Kind beim Namen genannt wird, finden Sie nicht?
mfg J. Merkle
Sehr geehrter Herr Merkle,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 4. Juni 2009 auf www.abgeordnetenwatch.de.
Sie haben einige Nachfragen zu meiner Stellungnahme auf die Anfrage von Herrn Wendel. Ich würde Ihnen gerne anbieten - wie ich es auch Herrn Wendel angeboten habe -, sich an mein Abgeordnetenbüro in Berlin zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Antje Tillmann