Frage an Antje Tillmann von Matthias W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Tillmann,
danke für Ihre Antwort auf meine Frage vom 16.05.2009!
Ihre Antwort war sehr ausführlich und ist sicher mit viel Mühe erarbeitet worden.
Trotzdem haben Sie keine meiner 4 Fragen wirklich beantwortet.
Ihre Überzeugung, dass es bei den geplanten Maßnahmen zu keiner allgemeinen Internetzensur kommen soll, sondern dass ausschließlich die Verhinderung von Straftaten bezweckt wird, kann ich leider nicht teilen.
Wenn es tatsächlich so sein sollte, warum versuchen die Initiatoren des Gesetzes dann mit allen Mitteln, eine unabhängige, richterliche Prüfung der Sperrlisten zu verhindern?
Und wenn die VERHINDERUNG von Straftaten gemäß § 184b des Strafgesetzbuches ernst gemeint ist, warum sollen dann die anfallenden Daten für die Strafverfolgung genutzt werden?
Soll der Nutzer, der vollkommen unbeabsichtig in die Gefahr geraten ist, das einschlägige Material zufällig auf seinen Rechner zu laden nun vor Strafverfolgung geschützt werden ("Stoppseite") oder soll dieser Zufallsfund mit Strafe belegt werden? Bitte klären Sie diesen Widerspruch in Ihrer vorliegenden Antwort auf!
Mit freundlichen Grüßen,
Matthias Wendel
Sehr geehrter Herr Wendel,
vielen Dank für Ihr erneutes Schreiben vom 4. Juni 2009 auf ww.abgeordnetenwatch.de.
Ich würde Ihnen gerne anbieten, dass Sie telefonisch Kontakt mit meinem Abgeordnetenbüro in Berlin aufnehmen. Auf diesem Weg können Ihre Fragen und Bedenken bestimmt vollständig beantwortet werden.
Viele Grüße
Antje Tillmann