Frage an Antje Lezius von Lukas N. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Lezius,
während der aktuellen Covid-19-Pandemie stehen gerade die armen Menschen in unserem Land aufgrund gestiegener Lebensmittelpreise, des Ausfalls von Mittagsverpflegung an Kitas und Schulen, des Mehrbedarfs für angemessene Schutzkleidung und der eingeschränkten Tätigkeit sozialer Einrichtungen wie Tafeln oder Mittagstischen vor besonderen finanziellen Herausforderungen.
1) Wie stehen Sie vor diesem Hintergrund zu der von mehreren Seiten erhobenen Forderung, die Hartz-IV-Regelsätze temporär um 100€ zu erhöhen?
2) Werden Sie sich ggf. im Rahmen Ihrer Ausschusstätigkeit für ein entsprechendes Gesetzesvorhaben einsetzen?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr N.,
vielen Dank für Ihre Frage. Die Koalition hat eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, um Menschen mit niedrigem Einkommen und Arbeitslose während der Corona-Pandemie zu unterstützen.
Mit den Änderungen des Zweiten und Zwölften Sozialgesetzbuchs, des Asylbewerberleistungsgesetzes, des Bundeskindergeldgesetzes sowie des Bundesversorgungsgesetzes stellen wir sicher, dass Schüler und Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird, auch bei pandemiebedingten Schließungen dieser Einrichtungen mit Mittagessen im Rahmen des Bildungspakets versorgt werden können. Dies gilt auch für Kinder im Kinderzuschlags- oder Wohngeldbezug und für Leistungsberechtigte in Werkstätten für behinderte Menschen und bei vergleichbaren Angeboten. Ist also ein gemeinschaftliches Essen pandemiebedingt nicht möglich und wird dies durch andere Abgabewege (z.B. Catering) ersetzt, werden nicht nur die Kosten des Mittagessens, sondern auch die damit verbundenen Lieferkosten übernommen.
Auch für Arbeitslose federn wir soziale Härten ab. Denn wer arbeitslos ist, hat es unter den aktuellen Umständen besonders schwer, eine angemessene Arbeit zu finden. Hinzu kommt, dass die Vermittlungs- und Weiterbildungsaktivitäten der Agenturen für Arbeit derzeit nur eingeschränkt stattfinden können. Deshalb verlängern wir den Arbeitslosengeldbezug für diejenigen um drei Monate, deren Anspruch zwischen 1. Mai und 31. Dezember 2020 auslaufen würde.
Beim Kinderzuschlag gibt es aufgrund der Corona-Pandemie eine Sonderreglung. Die Prüfung des Kinderzuschlags wird ausnahmsweise - statt an das Einkommen aus den letzten sechs Monaten vor Antragstellung - an das aktuelle Einkommen der Eltern im letzten Monat vor Antragstellung angeknüpft. Einkommenseinbrüche sollen so besser verkraftet werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Antje Lezius