Frage an Antje Lezius von Lothar E. bezüglich Kultur
Hallo Frau Lezius,
Wie sieht es mit der gesetzlichen Gutscheinlösung, für Tickets die vor dem 08.03.2020 gekauft wurden, nach der Europäischen Absage aus?
Muss ich umbuchen oder bis Ende 2021 auf meine Erstattung warten? Ich würde sie bitten dieser Gesetzesvorlage am 14.05. nicht zuzustimmen. Denn es kann ja auch Menschen treffen die durch diese Krise auch in finanzielle Schwierigkeiten geraten und das Event nicht besuchen bzw. nicht auf Erstattung bis 2022 warten können.
Mit freundlichen Grüßen
L. E.
Sehr geehrter H. E.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich habe mich, zusammen mit meinen Kollegen, für eine Gutscheinlösung eingesetzt. Diese sieht wie folgt aus:
Die Veranstalter können für verschobene Termine die Tickets in Gutscheine umwandeln. Diese können bis Ende 2021 eingesetzt werden – für dieselbe oder eine andere Veranstaltung. Diese Lösung hilft sowohl Kunden als auch den Veranstaltern: So können die ausgefallenen Termine nachgeholt werden und die Veranstalter haben die Möglichkeit, Ihnen weiterhin kulturelle Erlebnisse zu bieten, sobald die Lage dies wieder zulässt. Natürlich haben wir dabei auch die Verbraucher bedacht, die, wie Sie richtig schildern, in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind und daher nicht so lange auf eine Erstattung warten können. Deshalb haben wir uns für eine Härtefallregelung eingesetzt. Mit dieser Regelung haben die Verbraucher die Möglichkeit, ihr Geld erstattet zu bekommen, wenn ein Gutschein aufgrund der persönlichen Lebensverhältnisse unzumutbar wäre oder wenn er nicht bis Ende 2021 eingesetzt wird.
Damit haben wir in meinen Augen eine gute Kompromisslösung für alle geschaffen.
Mit freundlichen Grüßen
Antje Lezius