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Antje Lezius
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Frage von Frank D. •

Frage an Antje Lezius von Frank D. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Lezius,

Sie haben geschrieben: "Für die kommende Legislatur finde ich es wichtig, weiter gegen Kinderarmut vorzugehen." Und weiter haben Sie geschrieben: "Ich finde es daher richtig, dass die CDU das Kindergeld sowie die Kinderfreibeträge erhöhen möchte."

Wie Sie vielleicht wissen, leben die meisten Kinder in Armut, weil sie und Ihre Eltern von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) leben. Was Sie vielleicht nicht wissen, ist, dass das Kindergeld komplett auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird. Wie wollen Sie also durch die Erhöhung des Kindergeldes Kinderarmut verringern? Diese Erhöhung kommt doch nur Personen zugute, denen es ohnehin schon besser geht.

Mit freundlichen Grüßen
F. D.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr D.,
danke für Ihre Nachfrage. Meine Aufzählung von Maßnahmen bei der Beantwortung wollte ich nicht abschließend verstanden wissen. Falls dieses Missverständnis besteht, möchte ich es gerne ausräumen. Die Anrechnung des Kindergeldes auf staatliche Fürsorgleistungen ist mir durchaus bekannt. Der Armutsbegriff, so umstritten die Definition in der fachlichen Debatte auch gesehen wird, ist ja auch nicht an den Bezug sozialer Leistung gebunden. Lassen Sie mich daher noch einmal etwas weiter ausholen, um meine Position zu erläutern.

Um Familien generell und vor allem Familien mit kleinen Kindern sowie Alleinerziehende, wirksam zu unterstützen und vor Armut zu schützen haben wir von der CDU und CSU in den vergangenen Jahren bereits zahlreiche Maßnahmen umgesetzt: Einführung des Elterngeldes, Erhöhung der Betreuungsplätze bis hin zum Rechtsanspruch für Unterdreijährige, verbesserte Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten, Ausweitung des Kinderzuschlages, Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrages. Damit wurde für die Stärkung der Familien und den Schutz vor Armut bereits viel geleistet.
Ein wichtiger Punkt für eine gesicherte Teilhabe unter anderem von Kindern deren Eltern Leistungen nach SGB II beziehen, war zudem die Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets. Hierdurch erhalten Kinder beispielsweise Förderungen für Klassenfahrten und sportliche Aktivitäten.

Für eine schnellere und passgenaue Unterstützung von benachteiligten Jugendlichen haben wir zudem die Möglichkeit geschaffen, Einzelmaßnahmen aus unterschiedlichen Sozialgesetzbüchern einfacher zu einheitlichen und kontinuierlichen Förderkonzepten zusammenzufassen.

Abschließend möchte ich betonen, dass wir es dann schaffen Kinder aus sozial schwachen Verhältnissen zu holen, wenn wir ihre Eltern in Arbeit bringen. Es kann nicht unser Anspruch sein, dass der Bezug staatlicher Fürsorgeleistungen dauerhaft den Lebensunterhalt absichert. Wichtig ist, dass die Menschen Arbeit haben und arbeiten gehen. In Deutschland haben heute fast 43 Millionen Menschen Arbeit, so viele wie noch nie. Diese Politik werden wir weiterverfolgen.
Deshalb ist die gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf für uns so wichtig, indem wir die Kinderbetreuung weiter ausbauen, einen Anspruch auf Betreuung im Grundschulalter einführen, den Wiedereinstieg in die Berufstätigkeit nach einer Pause unterstützen und einen Anspruch auf befristete Teilzeit in Betrieben ab einer bestimmten Größe schaffen. Neue Arbeitszeitmodelle können zudem die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern.

Herzliche Grüße
Antje Lezius