Über ein Verbotsverfahren gegen die AfD werde ich nicht abstimmen, weil ich dazu als Mitglied des Abgeordnetenhauses nicht berechtigt bin.
Die Pressefreiheit ist ein sehr hohes Gut, dessen Schutz durch das Grundgesetz garantiert ist. Als Politikerin ist es nicht meine Aufgabe zu entscheiden, welche Medien in der Gesellschaft wirken.
Ich bin der Ansicht, dass unser Bildungssystem einer grundlegenden Reform unterzogen werden muss.
Unabhängig davon ist es wichtig, dass die Berliner Polizei besser ausgestattet wird, insbesondere um mehr Kriminalfälle aufzuklären! Dafür setze ich mich in meiner politischen Arbeit auch ein!
Wenn wir es gemeinsam schaffen diese Spaltung zumindest ein wenig abzudämpfen, dann nehmen wir damit der AfD auch ein Stück weit den Wind aus den Segeln.
Wenn eine Partei die freiheitlich-demokratische Grundordnung beeinträchtigen oder beseitigen will, sieht das Grundgesetz Artikel 21 (2) aus guten Gründen die Möglichkeit vor, eine Partei zu verbieten.