Sollte man die Wählbarkeit eines A F D Kandidaten grundsätzlich überprüfen ?
Als SPD-Fraktion sehen wir in der AfD eine grundsätzlichere Gefahr für unsere Demokratie als die, die von einzelnen Abgeordneten ausgehen könnte. Daher haben wir mit unseren Koalitionspartnern im März einen Antrag beschlossen, der den Senat dazu auffordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, „dass die Landesämter sowie das Bundesamt für Verfassungsschutz eine Materialsammlung zur AfD zusammentragen, die Belege über verfassungsfeindliche Ausrichtungen enthält und eine solide Prüfung ermöglicht, inwieweit die Partei darauf ausgeht, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen, oder inwieweit der Bestand der Bundesrepublik Deutschland durch sie gefährdet wird“. Auf Grundlage dieser Materialsammlung und unter Berücksichtigung des Urteils des Oberverwaltungsgerichtes Münster soll dann über die Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens entschieden werden. Auch sollte aus unserer Sicht ein vereinsrechtliches Verbot der „Jungen Alternative“ geprüft werden. Im Übrigen gibt es derzeit in der Bremischen Bürgerschaft keine Abgeordneten der AfD, die im Sinne der Anfrage überhaupt überprüft werden könnten.