(...) Da das derzeitige Unterhaltsrecht zum Teil nicht mehr den Herausforderungen der gesellschaftlichen Wirklichkeit entspricht, muss insbesondere die Stellung von Familien mit Kindern im Unterhaltsrecht weiter verbessert werden, wobei Kinder beim Unterhalt in Zukunft an erster Stelle stehen sollen. (...) Abstimmungsbedarf besteht vor allem noch bei der Frage, ob geschiedene Kinder erziehende Ehefrauen und Ehefrauen nach einer Ehe von langer Dauer, die trotz der obigen Einschränkungen einen Unterhaltsanspruch haben, diesen zur Hälfte verlieren, wenn eine Kinder erziehende Partnerin folgt. (...)