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Antje Blumenthal
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Frage von Andrea K. •

Frage an Antje Blumenthal von Andrea K. bezüglich Frauen

Sehr geehrte Frau Blumenthal,

Sie schrieben: "Der Unterhaltsanspruch soll entfallen, wenn die Ehefrau bei der Trennung eine außereheliche Beziehung hatte oder später etwa zwei Jahre lang eine Beziehung pflegt."

Soll das heißen, dass keine geschiedene Frau mehr das Recht hat einen Freund zu haben ( selbst wenn sie weder wirtschaftlich noch hauswirtschaftlich gemeinsam wirtschaften, und die Frau aus Überzeugung allein leben möchte) weil sie sonst ihren Unterhalt, der ihr nach einer sehr langen Ehe eigentlich zustehen würde, verwirkt. Daraus folgere ich, dass selbst wenn die Frau ehebedingte berufliche Nachteile hat, sie nur noch Unterhalt bekommt, wenn sie entweder ihre Freunde im regelmäßigen Rhythmus wechselt oder sich für ein Leben im Zölibat entscheidet. Ich dachte Aufstockungsunterhalt bekommt man deshalb, weil man mit 50 beruflich nicht mehr nachholen kann, was mit 30 wegen Kindererziehung nicht möglich war und nicht für lebenslange Treue dem EX-Mann gegenüber.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichem Gruß
Andrea Kaufmann

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Kaufmann,

tatsächlich ist es mit Blick auf verfestigte Beziehungen aber so, und zwar auch schon nach geltender Rechtslage. Die Vorschrift soll allerdings insoweit verschärft werden, als dass das Merkmal "weil der Berechtigte in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebt" als Ausschlussgrund in §1579 Ziffer 2 BGB wörtlich aufgenommen werden soll.

Mit freundlichen Grüßen

Antje Blumenthal