
(...) die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 23. Mai 2007 zum Betreuungsunterhalt bestätigt eindrücklich die politische und verfassungsrechtliche Position der Union in den Verhandlungen zum Unterhaltsrecht: Bei der Festlegung der Unterhaltsdauer des betreuenden Elternteils müssen eheliche wie nichteheliche Kinder gleichgestellt werden. Damit ist die jetzige gesetzliche Regelung verfassungswidrig. (...)