
(...) Die verschiedenen Sendungen werden von der FSF in diese verschiedenen Kategorien eingeordnet und dürfen auch nur zu entsprechenden Zeiten gesendet werden. Es kann aber nicht im Sinne unserer Verfassung sein, die Jugendschutzbestimmungen derart auszuweiten, dass ein umfassendes Verbot einzelner Sendungen oder Inhalte zur gängigen Praxis wird. Gerade bei Sendungen wie Jackass, die mir durchaus bekannt ist, gilt es daher einen Ausgleich zwischen Meinungsfreiheit und Jugendschutz zu finden. (...)