Frage an Antje Blumenthal von Gerhard F. bezüglich Familie
Sehrr geehrte Fr. Blumenthal,
Ich nehme Bezug auf folgende Anfrage+Antwort:
http://www.abgeordnetenwatch.de/antje_blumenthal-650-5700--f60355.html#q60355
In obigen Link im Antwort-Teil haben Sie wie folgt geantwortet:
In Bezug auf Ihre Äußerungen zum Ehegattensplitting stelle ich fest, dass das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 7.10.2003 entschieden hat (AZ: 1 BvR 246/93, 1 BvR 2298/94), dass dem ehemaligen Ehepartner bei erneuter Heirat sein daraus resultierender Steuervorteil erhalten bleiben muss.
Jetzt habe ich dazu 2 Fragen:
1. Gilt das für alle Unterhaltspflichen (also auch gegenüber eigenen, getrennt lebenden Kindern) ?
2. Stellt das den aktuellen Stand der Rechtssprechung dar?
Vielen Dank.
MfG Friedrich
Sehr geehrter Herr Friedrich,
vielen Dank für Ihre Fragen zum Thema Familie.
Leider kann ich Ihnen zu diesen beiden spezifischen Fragen keine Antwort geben, da die Beantwortung bereits unter die Rechtsberatung fällt. Als Abgeordnete des Deutschen Bundestages darf ich diese Rechtsberatung nicht leisten. Ich bitte Sie daher, sich mit entsprechenden Spezialisten, wie beispielsweise Anwälten für Familienrecht, in Verbindung zu setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antje Blumenthal