Frage an Antje Blumenthal von Tom V. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Frau Blumenthal,
Mit welcher Begründung haben Sie für ein Gesetz gestimmt, das nach Ansicht ausnahmslos aller Fachleute den angeblichen Zweck nicht erfüllen kann, statt dessen aber weitreichende Konsequenzen bis hin zu Grundrechtsverletzungen mit sich bringt?
Ihr Gedankengang, im Angesicht fundierter und breitester Kritik dennoch "ja" zu votieren, würde mich brennend interessieren.
Sehr geehrter Herr Vogt,
ich habe für das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen gestimmt, weil ich der Überzeugung bin, dass wir Kinderpornografie im Internet nicht weiter ignorieren können. Mit der Sperrung der entsprechenden Seiten schaffen wir einen Teillösung: wir können den Handel und Tausch mit diesen Bildern empfindlich stören. Es kann nicht sein, dass in Deutschland ein Zugriff auf Internetseiten mit kinderpornografischen Inhalten problemlos möglich ist. Es handelt sich bei dem Erwerb, der Speicherung und auch bei der Produktion um Straftaten. Hinter den Bildern stehen Kinder und Kleinstkinder deren Würde mit Füßen getreten wird und die an den Folgen der Vergewaltigung erkranken, sei es physisch oder psychisch. Bei Kleinstkindern ist nach einer derartigen Misshandlung sogar häufig mit dem Tod zu rechnen. Deshalb dürfen wir die Gelegenheit nicht verstreichen lassen, gegen Kinderpornografie und den Handel mit diesen Bildern vorzugehen. Die Internetsperre ist ein erster, wichtiger Schritt. Mir ist klar, dass noch weitere Schritte im Kampf gegen Kinderpornografie folgen müssen. Ich habe für das Gesetz gestimmt, weil ich mir meiner Verantwortung gegenüber den missbrauchten Kindern bewusst bin.
Mit freundlichen Grüßen
Antje Blumenthal