(...) Schlüssig erscheint mir hierzu, was Herr Professor Daniel Thym, Professor für Europarecht in Konstanz, im Spiegel (Heft 7/2016) ausgeführt hat: „Die Unterstellung, dass die Bundesregierung hier rechtswidrig gehandelt habe, halte ich für eine Legende.“ Richtig ist, dass die rechtliche Beurteilung angesichts des Zusammenspiels von deutschem Asylrecht und europäischen Regelungen komplex ist und zurecht davon auszugehen ist, dass deutsches Recht von europäischem Recht an vielen Stellen überlagert wird. Hierzu hat sich Professor Thym beispielsweise in vorgenanntem Interview wie folgt geäußert: „Auch in anderen Fällen dürften deutsche Grenzbeamte die Asylsuchenden nach der Logik des Dublin-Systems nicht einfach abweisen.“ Gleichzeitig, und auch darauf weist Professor Thym hin, „darf ein Mitgliedstaat von EU-Vorschriften abweichen, wenn es zum Schutz der öffentlichen Sicherheit notwendig ist. Man wird unter Verweis darauf die Grenze für Flüchtlinge nicht völlig dichtmachen können. (...)