Frage an Ansgar Heveling von Rolf J. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Heveling,
als investierender Heizkraftanlagenbetreiber unter 50 kW warte ich, wie andere, seit April 2016 auf die Entscheidung,bezüglich des Kraftwärmekopplungs Gesetz, auf europäischen Ebene. Frage.: Wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen?
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Jerabeck
Sehr geehrter Herr Jerabeck,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Nachricht vom 06.09.2016 in der Sie nach dem Zeitplan für die Entscheidung bezüglich des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz fragen.
Mit dem Gesetz soll die geltende Förderung der hocheffizienten und klimafreundlichen Kraft-Wärme-Kopplung an die aktuellen Erfordernisse der Energiewende angepasst werden. Die Gesetzesnovelle sieht unter anderem eine erhöhte Förderung neuer KWK-Gasanlagen sowie verstärkte Förderung von Fernwärmenetzen und Speichern vor. Der Förderdeckel der KWKG-Umlage, die auf den Strompreis aufgeschlagen wird, wird von 750 Millionen € auf 1,5 Milliarden € pro Jahr angehoben.
Der bisherige Zeitplan sieht vor, dass der Gesetzentwurf Anfang Oktober im Kabinett beraten wird. Anschließend wird angestrebt, die Beratungen im Bundestag und Bundesrat bis Dezember abzuschließen, damit das Gesetz noch zum 1.1.2017 in Kraft treten kann.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Ansgar Heveling