Frage an Ansgar Heveling von Stefan S. bezüglich Kultur
Sehr geehrter Herr Heveling,
gemäß der Internetseite abgeordnetenwatch.de haben Sie sich nicht zu der Frage "Sollen Wildtiere in Zirkussen in Deutschland verboten werden?" geäußert. Daraus ergeben sich für mich zwei Fragen:
1. Warum haben Sie sich zu dieser Frage nicht geäußert?
2. Wie stehen Sie zum Wildtierverbot in deutschen Zirkussen?
Freundliche Grüße
Stefan Schmalz
Sehr geehrter Herr Schmalz,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich gerne wie folgt beantworten möchte:
Selbstverständlich ist es inakzeptabel, wenn Tieren im Zirkus Leid oder Schmerzen zugefügt werden. Bei Verstößen bietet das Tierschutzgesetz die gesetzliche Grundlage, den Tierschutz sicherzustellen. Zuständig für die Kontrolle sind die Bundesländer.
Jedoch ließe ein generelles Verbot der Haltung von Wildtieren im Zirkus unberücksichtigt, dass die verfassungsmäßig geschützten Grundrechte von Tierlehrern und Zirkusunternehmern auf Berufsfreiheit berücksichtigt werden müssen.
Die verfassungsrechtlichen Hürden für ein Verbot des Zurschaustellens von Tieren wildlebender Arten an wechselnden Orten sind entsprechend hoch. Voraussetzungen sind insbesondere, dass die Tiere der jeweiligen Art an wechselnden Orten nur unter erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden gehalten oder dorthin befördert werden können. Erst wenn diese Probleme mit andere Regelungen, insbesondere solche mit Anforderungen an die Haltung oder Beförderung der Tiere, nicht wirksam begegnet werden können, ist ein Verbot zu rechtfertigen. Der Nachweis, dass diese Voraussetzungen vorliegen, ist bislang nicht in ausreichendem Maße erfolgt.
Dies entbindet die Bundesländer aber nicht von der Pflicht, die Tierhaltung in den Zirkussen insgesamt strikt zu kontrollieren und die Aufnahme beschlagnahmter Wildtiere sicherzustellen. Dabei hilft das im Jahr 2008 eingeführte Zirkusregister.
Mit freundlichen Grüßen,
Ansgar Heveling