
Die aktuelle Regelung besagt, dass Mitglieder des Bundestages pro Jahr der Mitgliedschaft eine Altersentschädigung von 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung erhalten.
Martin Thor
Die aktuelle Regelung besagt, dass Mitglieder des Bundestages pro Jahr der Mitgliedschaft eine Altersentschädigung von 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung erhalten.
Sie beschreiben in Ihrer Nachricht unter anderem die Werksschließung des Unternehmens Schaeffler in Luckenwalde. Die SPD vor Ort hat sich in diesem Prozess für die Mitarbeitenden des Werks stark gemacht. Insbesondere die Schließung am Zukunftsstandort Brandenburg stößt dabei auf Unverständnis. Zwar konnte ein Sozialplan erstellt werden, welcher Abfindungsvereinbarungen sowie vorzeitiges Ausscheiden aus dem Konzern für die sehr gut ausgebildeten Fachkräfte regelt. Nichtsdestotrotz ist dies ein herber Verlust für die Region.
Mit der Wahlrechtsreform wollen wir einem weiteren Anwachsen des Bundestages entgegenwirken und die Zahl der Abgeordneten ab der nächsten Wahl auf das vom Grundgesetz vorgesehene Maß von 598 Abgeordneten begrenzen.
Der Stand der Forschung zu ME/CFS ist derzeit leider noch unbefriedigend.
Das Unrecht der Verfolgung durch das SED-Regime und der Stasi kann nicht wieder gut gemacht werden. Die Bundesregierung hat sich diesem Thema jedoch versucht anzunehmen und verschiedene Maßnahmen zur Entschädigung einzuleiten, auch wenn das Leid der verfolgten Menschen nicht vollumfänglich aufgefangen werden konnte.
Zum einen soll nach dieser Auffassung die Wahl nur dort wiederholt werden, wo es zu nicht verfassungskonformen Umständen bei der Stimmenabgabe kam. Zum anderen liegt die Mandatsrelevanz nicht in gleichem Ausmaß vor wie bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus.