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Annika Klose
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Frage von Justus G. •

Warum wird die Wahl des Berliner Abgeordnetenhauses komplett wiederholt und die Bundestagswahl in Berlin nur teilweise, obwohl sie am selben Tag und unter den gleichen Bedingungen stattfanden?

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Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Im Nachgang zu den Wahlen im September 2021 in Berlin gab es viele Berichte von Schwierigkeiten für die Wähler:innen bei den Wahlen - Bundes- und Landeswahlleitung sammelten im Nachgang die entsprechenden Berichte. Auch im Deutschen Bundestag haben sich die Kolleg:innen im Wahlprüfungsausschuss gemeinsam mit Expert:innen in vielen Sitzungen und öffentlichen Anhörungen intensiv mit den Beschwerden zur Bundestagswahl befasst.

Dabei ist für die Ampelkoalition deutlich geworden, dass es bei den Beschwerden und den Folgen der Wahl große und entscheidende Unterschiede zwischen der Bundestagswahl und der Landtagswahl in Berlin gab.

Wir haben als Ampel-Fraktion den Beschluss gefasst, dass die Bundestagswahl in den Stimmkreisen wiederholt werden soll, in denen nachweislich Probleme aufgetreten sind. Aus unserer Sicht soll also nur dort die Wahl wiederholt werden, wo es zu nicht verfassungskonformen Zuständen bei der Stimmenabgabe kam. Somit haben wir am 10.11.2022 als Bundestag den Beschluss gefasst, dass die Bundestagswahl in 431 Wahllokalen in Berlin wiederholt werden soll. Hiergegen kann innerhalb von zwei Monaten eine Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht werden - es liegen bereits erste Beschwerden vor, wobei die Frist für weitere Beschwerden Anfang Januar endet. Demnach wird das Bundesverfassungsgericht über die Rechtmäßigkeit dieses Beschlusses urteilen.

Das Landesverfassungsgericht in Berlin war uns als Ampel-Koalition in seinem Urteil in Teilen zu pauschal, da dieses lediglich auf Basis der bestehenden Nachweise auf weitere Fehler in allen Wahllokalen schließt. Hieraus ergab sich für das Landesverfassungsgericht die Notwendigkeit, die Wahl zum Abgeordnetenhaus komplett zu wiederholen, um einen verfassungsgemäßen Zustand der Wahl herzustellen.

Das hängt auch mit der sogenannten Mandatsrelevanz zusammen – also der Auswirkung auf die Sitzverteilung im Abgeordnetenhaus bei einer vollständigen oder teilweisen Wahlwiederholung. Für den Bundestag und die Bundestagswahl wird auch von Expert:innen nicht die gleiche Mandatsrelevanz im Vergleich zur Abgeordnetenhauswahl gesehen. Im Rahmen der Abgeordnetenhauswahl können die Mängel bei den von Wahlfehlern betroffenen Stimmen zu einer deutlichen Veränderung in der Sitzverteilung führen. Dies ist bei der Bundestagswahl nicht in diesem Maße der Fall.

Aus diesen Gründen sah die Ampelkoalition die Notwendigkeit einer berlinweit vollständigen Wiederholung für die Bundestagswahl als nicht gegeben. Zum einen soll nach dieser Auffassung die Wahl nur dort wiederholt werden, wo es zu nicht verfassungskonformen Umständen bei der Stimmenabgabe kam. Zum anderen liegt die Mandatsrelevanz nicht in gleichem Ausmaß vor wie bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus.

Das Bundesverfassungsgericht wird diese Entscheidung und Einschätzung nun auch nach Ablauf der Frist im Januar 2023 prüfen.

Mit freundlichen Grüßen

Annika Klose

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